Vogelgrippe: Vorsichtsmaßnahmen sind dringend einzuhalten
Schwerin (aho) – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) appelliert an alle Geflügelhalter, die Vorgaben im Rahmen der Aufstallungspflicht von Geflügel sorgfältig einzuhalten. „Die Geflügelhalter müssen dringend darauf achten, keine fremden Personen in ihre Bestände zu lassen. Sicherheitshalber sind Desinfektionsmatten an den Ein- und Ausgängen der Ställe auszulegen. Wir müssen alles tun, um ein mögliches Übergreifen der Vogelgrippe in die Nutztierbestände zu verhindern“, sagte Minister Backhaus. In Sachsen war heute der erste Fall des Virus H5N1 in einem Nutztierbestand bestätigt worden. In Mecklenburg-Vorpommern werden jetzt die Untersuchungsintervalle von Tieren aus Geflügelhaltungen mit Ausnahmegenehmigung verkleinert. Die Zeiträume zwischen den Untersuchungen sollen jeweils halbiert werden. „Geflügelbesitzer, die ihre Tiere noch im Freien halten dürfen, müssen jeden Kontakt zu Wildvögeln sicher ausschließen“, sagt Minister Backhaus. In Mecklenburg-Vorpommern verfügen 67 Geflügelhaltungen über eine Ausnahmegenehmigung. Die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern amtlich festgestellten H5N1-Infektionen liegt unverändert bei 187 Wildvögeln, drei Katzen und einem Steinmarder. Insgesamt wurden bis heute 7516 Wildvögel und 984 Säugetiere untersucht.