Schweinepest: Weitere Einschränkung der Schweinetransporte in NRW
Borken (aho) – Zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest aus Nordrhein-Westfalen hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine neue Verordnung erlassen, die ab dem morgigen Dienstag, 4. April, 0 Uhr, gilt. Dadurch wird der Schweinetransport in Nordrhein-Westfalen weiter stark eingeschränkt. Besonders strenge Vorschriften gelten danach in genau bestimmten Teilen der Regierungsbezirke Münster und Düsseldorf. Im Kreis Borken gehört dazu das Gebiet von Borken, Heiden, Rhede und Reken – soweit es nicht im Beobachtungsgebiet liegt, in Velen die Fläche südlich der Bundesstraße 525 – soweit sie nicht im Beobachtungsgebiet liegt, sowie in Gescher und Südlohn-Oeding das Gebiet südlich der Bundesstraße 525. Hier dürfen Schweine bis einschließlich Mittwoch, 12. April, nur zur tierärztlichen Untersuchung in ein staatliches Untersuchungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen oder zur Entsorgung von verendeten Tieren in eine Tierkörperbeseitigungsanlage verbracht werden. Von diesen Regelungen betroffen sind im Kreis Borken 323 Schweinebestände mit insgesamt rund 170.000 Tieren.
Im übrigen Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich ebenfalls ein Transportverbot für Schweine. Allerdings gibt es hier Ausnahmen für den Transport von Schlachtschweinen direkt vom Herkunfts- in den Schlachtbetrieb.