Landkreis Sigmaringen: Verdachtsfall auf Influenza A H5N1-Virus
Sigmaringen (aho) – Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems hat bei einer weiteren, in freier Wildbahn aufgefundenen Wildente aus dem Landkreis Sigmaringen das Influenzavirus Typ A H5N1 am 31. März festgestellt. Die Wildente wurde in Sigmaringendorf, bei der Eisenbahnbrücke über die Lauchert, gefunden. Offen ist derzeit noch, ob es sich um die hoch pathogene Form handelt. Aufgrund dieses Verdachtsfalles wurden folgende Schutzmaßnahmen ergriffen:
Sperrbezirk
Ein Sperrbezirk wird für 21 Tage vom Landratsamt Sigmaringen per Allgemeinverfügung festgesetzt. Die Allgemeinverfügung wird durch Veröffentlichung in den Zeitungen am 1.4.2006 (kein Aprilscherz!) bekannt gemacht. Die Begründung der Allgemeinverfügung kann im Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, in den Bürgermeisterämtern Sigmaringendorf und Scheer sowie auf der Homepage des Landratsamtes Sigmaringen eingesehen werden. Der Sperrbezirk umfasst grds. einen Radius von mindestens 3 Kilometern um den Fundort, konkret betrifft der der Sperrbezirk im Wesentlichen die Gemeindegebiete von Sigmaringendorf und Scheer sowie Teilgebiete der Stadt Sigmaringen, der Stadt Mengen und der Gemeinde Krauchenwies. Er wird von folgender gedachten Linie umfasst: Nordwestlich von Ennetach über Gemarkung Lettenäcker westlich an den Harthöfen vorbei über Gemarkung Weite Eichen entlang der Gemarkung Saleäcker, nördlich an Zielfingen vorbei, entlang der Bahnlinie an den Baggerseen Krauchenwies bis zur L456, an L456 entlang in Richtung Sigmaringen bis oberhalb der Gemarkung Pfaffenteich über Fürstin-Margarete-Eiche und Fürst-Leopold-Tannen an der Gemarkungsgrenze entlang, L456 überquerend nach Sigmaringen an Friedhof und Bauhof entlang, Donau und B32 querend, am Rand des Wohngebietes Riedbaum entlang bis Schönenberg, dann ab Schnittpunkt mit neuer Verbindungsstraße bei Riedbaum bis Kreisel, entlang L 277 entlang der Graf-Stauffenberg-Kaserne über Kläranlage bis Waldrand Binger Wald, dann Lauchert und L455 querend über Gemarkung Dürres Loh und Schochen, entlang der Waldgrenze östlich am Ortsrand von Scheer vorbei, Donau querend bis Bahnlinie nordwestlich von Ennetach. Im Sperrbezirk sind 14 Geflügelhalter mit ca. 270 Tieren amtlich gemeldet. Die verschärften Verpflichtungen beinhalten insbesondere, dass ein Geflügelstall oder sonstiger Standort, in oder an dem Geflügel gehalten wird, von betriebsfremden Personen nicht betreten werden darf. Dies gilt nicht für den Betrieb betreuenden Tierarzt sowie die vom Landratsamt Sigmaringen mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen. Weiterhin haben die Geflügelhalter sicherzustellen, dass die Zugänge der Ställe oder die sonstigen Standorte, an denen Geflügel gehalten wird, mit Matten oder sonstigen Bodenauflagen, die mit Desinfektionsmittel getränkt sind, geschützt werden. Geflügel und Geflügelprodukte dürfen aus den Betrieben im Sperrbezirk nicht verbracht werden. Im Sperrbezirk dürfen Hunde (Leinenzwang) und Katzen nicht frei auslaufen. Beobachtungsgebiet
Außerdem wurde auch ein Beobachtungsgebiet für 30 Tage festgelegt. Im Beobachtungsgebiet sind rund 265 Geflügelhalter mit ca. 58.000 Tieren amtlich bekannt. Der Radius für das Beobachtungsgebiet beträgt mindestens 10 km. Folgende Gemeinden bzw. Teilgebiete sind hiervon betroffen: Sigmaringen, Bingen, Scheer, Mengen, Herbertingen, Hohentengen, Ostrach, Krauchenwies, Meßkirch und Inzigkofen. In diesem Beobachtungsgebiet sind folgende Sperrmaßnahmen zu beachten: Für die Dauer von mindestens 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungs gebietes darf Geflügel, in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sowie Bruteier nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden. Während der ersten 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. Das Landratsamt Sigmaringen kann Ausnahmen von dieser Sperre zulassen. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Weitere Sicherungsmaßnahmen:
Alle Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse halten, müssen ihre Tierhaltung unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Landratsamt Sigmaringen anzeigen. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Geflügelhaltung bereits erfolgt ist. Im Beobachtungsgebiet wurde seitens des Landratsamtes von der Anordnung eines Leinenzwangs für Hunde und einer Hauspflicht für Katzen abgesehen. Nachdem in Baden-Württemberg knapp 66 Säugetiere, darunter 46 Katzen, im Rahmen des aktuellen Wildvogel-Geflügelpestgeschehens alle negativ auf das Influenza Virus des Subtyp H5N1 getestet wurden, ist das Risiko der Infektion als äußerst gering einzuschätzen. Somit ist eine Ausdehnung der Beschränkungen auf das Beobachtungsgebiet nicht notwendig und wäre auch mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Tiere verbunden. Gleichwohl wird an alle Tierhalter appelliert, dennoch auch im Beobachtungsgebiet ihre Hunde anzuleinen und sich von offenen und fließenden Gewässern fernzuhalten. Auch sollte man als weitere Vorsichtsmaßnahme die übliche Hygiene einzuhalten. Weitere Informationen
Bundesweit gilt weiterhin das zunächst bis zum 30.4.2006 festgelegte Aufstallungsgebot für Geflügelhalter und das Verbot von Geflügelschauen jeder Art. Die Bevölkerung bleibt weiterhin aufgerufen, tote Tiere nicht anzufassen und jeden Fund ihrer Gemeinde zu melden. Diese wird dann alles Weitere veranlassen. Außerhalb der Dienstzeiten der Bürgermeisterämter nimmt die Leitstelle unter der Nummer 112 Meldungen entgegen. Bei geplanten Gemeinde- oder Frühjahrsputzen sollte auf diesen hingewiesen werden.