Transportverbot für Schweine gilt auch für den Kreis Warendorf
Warendorf (aho) – Nachdem in Haltern (Kreis Recklinghausen) am 27. März 2006 ein weiterer Fall von Schweinepest festgestellt wurde, hat die EU-Kommission ein Transportverbot für Schweine in ganz Nordrhein-Westfalen verhängt. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dies jetzt in einer Verordnung geregelt. Danach dürfen ab Donnerstag, 30. März, 0 Uhr in gesamt NRW keine Schweine in oder aus Beständen verbracht werden. Ausnahmen: Schlachtschweine dürfen ohne besondere Genehmigung zur Schlachtung in eine Schlachtstätte in NRW gebracht werden. Der Transport von Schlachtschweinen zu einer Schlachtstätte außerhalb von NRW ist nur mit der vorherigen Genehmigung der Veterinärbehörde möglich. „Betroffen von diesen Reglementierungen sind in unserem Kreis rund 2.000 Schweine haltende Betriebe mit ca. 850.000 Schweinen. Wann das Transportverbot wieder aufgehoben wird, steht noch nicht fest,“ erläutert Dr. Antonius Kleickmann, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises. Ausnahmegenehmigungen zum Transport von Schweinen zu Schlachthöfen außerhalb von NRW werden vom Veterinäramt ab sofort entgegengenommen und kurzfristig bearbeitet.