Kreis Borken: Mastschweine-Transporte in Pufferzone nach speziellen Bestimmungen
Borken (aho) – Wie bereits gemeldet wurde, wurde das absolute Transportverbot für Schweine in der vorsorglich wegen der Schweinepest eingerichteten Pufferzone im Bereich der Kommunen Borken, Raesfeld, Heiden und Velen sowie im Gebiet von Gescher südlich der Bundesstraße B 525 am Dienstag (14. März 2006) gelockert. Nach vorheriger Genehmigung durch den Kreis Borken dürfen seither wieder Mastschweine innerhalb von Nordrhein-Westfalen zum Schlachten gebracht werden. „Voraussetzung ist allerdings, dass diese Tiere zuvor vom Hoftierarzt klinisch untersucht worden sind und das Ergebnis von 14 Blutproben unauffällig ist“, macht dabei noch einmal Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung, deutlich.
„Für Betriebe in der Pufferzone wurden seither bereits rund 100 Genehmigungen für Mastschweintransporte zum Schlachthof erteilt“, ergänzt der zuständige Amtstierarzt, Dr. Manfred Ulrich, und erläutert weiter: „Unsere Mitarbeiter bearbeiten die eingehenden Anträge unverzüglich, damit die Schweine fristgerecht zu den jeweiligen nordrhein-westfälischen Schlachthöfen gebracht werden können.“ Dr. Ulrich weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass eine Transportgenehmigung erst nach Durchführung der klinischen Untersuchung durch den Hoftierarzt und nach Vorliegen unauffälliger Blutprobenergebnisse erteilt werden kann.
Bisher seien bei 28 Blutproben die Ergebnisse zunächst nicht eindeutig gewesen, berichtet Dr. Ulrich weiter. Daher gab es bei diesen Proben Nachuntersuchungen. Nach Aussage des Chemischen Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes in Münster sei dieses zusätzliche Testverfahren nicht ungewöhnlich und müsse daher bei den betroffenen Landwirten nicht für Unruhe sorgen. Zwischenzeitlich zeigte sich, dass alle Proben dann im zweiten Test unauffällig waren. Laut Dr. Ulrich sind solche in Einzelfällen zunächst unklaren Befunden auch in den nächsten Tagen nicht auszuschließen, so dass dann möglicherweise eine anstehende Schlachtung um ein bis zwei Tage aufgeschoben werden muss.
Damit Mastscheine aus der Pufferzone auch am Montag (20. März 2006) fristgerecht zum Schlachthof gebracht werden können, werden alle Anträge, die bis Sonntag (19. März 2006, 12 Uhr) dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Borkener Kreisverwaltung per Fax (Fax-Nummer 02861/82-1024) zugeleitet werden, noch am selben Tag bearbeitet. Weitere Informationen gibt es beim Kreis Borken unter der Telefonnummer 02861/82-1015.