Veterinäramt Bitburg: Geflügelhalter müssen auch wenige Tiere melden!
Bitburg (aho) – Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm weist nochmals darauf hin, dass Geflügelhalter und auch Hobbygeflügelhalter dazu verpflichtet sind, unabhängig von der gehaltenen Tierzahl ihren Betrieb beim Veterinäramt anzumelden und ein Bestandsregister zu führen. Da bei der Geflügelpest Hühner in kurzer Zeit zunächst mit einem Rückgang der Legeleistung reagieren und oft nach sehr kurzer Erkrankungszeit sterben, zieht jede Auffälligkeit Untersuchungen nach sich. Der Besitzer muss dann, wenn Todesfälle bei mindestens drei Tieren innerhalb von zwei Tagen (in Beständen mit bis zu 100 Tieren) eintreten oder wenn binnen 24 Stunden mehr als zwei Prozent der Tiere (in Beständen über 100 Tieren) sterben, auf Geflügelpest untersuchen lassen.
Die Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin, zunächst bis zum 30.4.2006. Geflügelhalter sollten nach wie vor erhöhte Vorsichtsmaßnahmen beachten: – Betreten der Stallungen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung (Stiefel, Overall, Haarnetz); – an den Eingängen Möglichkeit zur Desinfektion von Schuhwerk bereit stellen; – kein unbefugter Personen- und Fahrzeugverkehr innerhalb des Betriebsbereiches; – regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Stallungen sowie im Außenbereich.
Hotline für Geflügelhalter: Unter der Telefonnummer 0261 9149111 wurde eine Hotline für Geflügelhalter eingerichtet. Diese ist werktags von 9 Uhr bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr zu erreichen.
Auffinden verendeter Wildvögel
Beim Fund von toten Wildvögeln, insbesondere bei Schwänen, Enten, Gänsen und anderen Wasservögeln, aber auch bei Greifvögeln, sollte das Veterinäramt oder die zuständige Stadt- und Verbandsgemeinde (Ortspolizeibehörde) informiert werden. Außerhalb der Dienstzeiten dieser Behörden nehmen die Polizeiinspektionen Prüm und Bitburg entsprechende Meldungen entgegen. Über Notruf 110 und 112 können ebenfalls die zuständigen Behörden von entsprechenden Funden unterrichtet werden.
Katzen nicht in Geflügelhaltungen
Zur eigenen Sicherheit sollten keine Katzen und Hunde mehr in Geflügelbestände gelassen werden. Beide Tierarten können Überträger für das Virus sein.
Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt unter Telefon: 06561 152140.