Bekämpfung der Schweinepest setzt Einhaltung der Meldepflichten voraus
Schwerin (aho) – Das aktuelle Geschehen der Klassischen Schweinepest bei Hausschweinen in Nordrhein-Westfalen nahm der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Dr. Till Backhaus (SPD) heute zum Anlass, alle Schweinehalter in Mecklenburg-Vorpommern erneut nachdrücklich auf die Meldeverpflichtungen nach der Viehverkehrsverordnung hinzuweisen.
„Nur eine gut funktionierende HIT-Datenbank mit vollständigen Angaben erleichtert im Falle des Falles die schnelle Abklärung von Infektionswegen und Infektionsursachen und damit im Seuchenfall eine schnelle Bekämpfung der Krankheit“, mahnte der Minister an und verlieh dem Hinweis entsprechenden Nachdruck. „Sofern den zuständigen Behörden Hinweise auf die Nichtbeachtung der Meldeverpflichtung vorliegen, sind sie angewiesen, auch Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.“
Schweinehalter sind verpflichtet, jedes Jahr innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag 1. Januar die Zahl der im Bestand vorhandenen Schweine – getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich Saugferkel und Mastschweinen – an die HIT-Datenbank zu melden, mahnt das Agrarministerium.
Wer Schweine in seinen Betrieb übernimmt, hat dies innerhalb von sieben Tagen an die HIT-Datenbank zu melden. Meldepflichtig ist jeweils der aufnehmende Betrieb, informiert das Ministerium.