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Strafbefehl gegen einen ehemaligen amtlichen Fleischbeschauer erlassen

Bad Kreuznach (aho/lme) – Das Amtsgericht Koblenz – Strafrichter – hat auf Antrag der bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach eingerichteten Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen gegen einen 67 Jahre alten ehemaligen amtlichen Fleischbeschauer aus dem Westerwald wegen Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600,00 EUR erlassen.

Der Beschuldigte hat im Jahr 2002 im Auftrag der zuständigen Kreisverwaltung Altenkirchen als amtlicher Fleischbeschauer die Schlachtung von Rindern überwacht und dabei in 11 Fällen nach der Lebendbeschau das geschlachtete Fleisch als „tauglich“ gestempelt, obwohl er es versäumt hatte, von den Schlachttieren eine BSE Probe (BSE: Bovine Spongiforme Enzephalopathie = sog. Rinderwahnsinn) zu entnehmen und untersuchen zu lassen, wobei der amtliche Fleischbeschaustempel gerade auch die ordnungsgemäße Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebener Untersuchungen dokumentiert.

Der Beschuldigte hat sich im Ermittlungsverfahren, das auf Anzeige der Kreisverwaltung Altenkirchen im März 2004 bei der Polizeiinspektion Betzdorf in Gang gekommen ist, zu dem Tatvorwurf nicht geäußert.

Das vom Beschuldigten fälschlich als „tauglich“ gestempelte Fleisch ist ausnahmslos vor dem Bekanntwerden der unterbliebenen BSE-Untersuchungen im Jahr 2004 in den Verkehr gelangt. Damals haben Abgleiche im HIT-Informationssystem (= Herkunftsinformationsdatenbank Tier), in dem bundesweit alle Daten von der Geburt bis zur Schlachtung oder dem sonstigen Tod eines Rindes gespeichert werden, erste Hinweise darauf gegeben, dass von untersuchungspflichtigen Schlachttieren keine BSE-Testungen vorliegen.

Der Beschuldigte hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Der Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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