Geflügelpest: Keine Katzen in Geflügelhaltungen lassen
Koblenz (aho) – Als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz des Nutzgeflügels vor der Geflügelpest empfiehlt das Landesuntersuchungsamt Koblenz den Geflügelhaltern, das Geflügel in den Stallungen so zu halten, dass Kontakte mit Katzen unterbleiben.
Katzen können infiziert werden, das Geflügelpestvirus ausscheiden und so H5N1 auf Geflügel übertragen. Zur Sicherheit sollten deshalb keine Katzen mehr in die Ställe gelassen werden. Dies gilt auch für Hunde, die allerdings keine Überträger für das Virus sind. Hunde schleppen jedoch gern tote Vögel mit sich, deshalb ist auch hier Vorsicht geboten. Weitere Vorsichtsmaßnahmen, die Katzen und Hunde betreffen, sind in Rheinland-Pfalz derzeit noch nicht nötig, da das Geflügelpestvirus im Land bisher nicht nachgewiesen wurde.
Bei einem Nachweis von H5N1 in Rheinland-Pfalz müssen in den dann ausgewiesenen Sperrgebieten Katzen im Haus bleiben; in Beobachtungsgebieten würde das Halten im Haus empfohlen. Hunde müssten dann an der Leine geführt werden. Dies entspricht auch den vom Nationalen Krisenstab für Tierseuchenbekämpfung getroffenen Vereinbarungen.
Per Bundesverordnung soll festgelegt werden, dass in den bereits bestehenden Sperrzonen (drei Kilometer um den Fundort eines infizierten Vogels) ein Leinenzwang für Hunde gilt und Katzen im Haus zu halten sind. Die Bundesländer, die bereits H5N1-Funde bei Wildvögeln haben, werden diese Maßnahmen sofort erlassen.