Kreis Borken: 2,8 Millionen Stück Nutzgeflügel gilt es vor der Vogelgrippe zu schützen
Borken (aho) – Das Ansteckungsrisiko für heimisches Nutzgeflügel so gering wie möglich zu halten, das ist das Ziel der Veterinäre des Kreises Borken. Aus diesem Grund kontrollieren sie derzeit intensiv, ob die Aufstallungspflicht auch eingehalten wird. Behördlich gemeldet sind im Kreisgebiet rund 1.800 Tierhalter, die insgesamt 2,8 Millionen Stück Geflügel besitzen. „Angesichts dieser Größenordnung ist der Kreis im Falle von Verstößen auf die Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen“, betont Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung. Bei entsprechenden Hinweise werde von Seiten des Kreises unverzüglich eine Kontrolle durchgeführt.
Dr. Groeneveld bittet die Bürgerinnen und Bürger, auch weiterhin verendete Vögel zu melden. Dabei liegt das besondere Augenmerk der Veterinäre auf Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse, Graureiher) und Greifvögel, da diese Tiere als besonders empfänglich für die Geflügelpest gelten. Aufgefundene einzelne tote Tauben und Singvögel müssen hingegen nicht gemeldet werden.
Bei der Untersuchung verendet aufgefundener Vögel ist der Sachstand gegenüber Dienstag unverändert: Ingesamt 84 Tierkadaver sind bisher dem Staatlichen Untersuchungsamt Krefeld aus dem Kreis Borken zugeleitet worden. In 29 Fällen liegen die Befunde vor: Allesamt sind sie negativ, das heißt, der Vogelgrippe-Erreger wurde in den beprobten toten Tieren nicht nachgewiesen.
Wie Dr. Manfred Ulrich, zuständiger Veterinär im Fachbereich Tiere und Lebensmittel, mitteilt, ist es grundsätzlich möglich, dass sich Katzen durch die Aufnahme von H5N1-virusinfiziertem Geflügel infizieren können. Eine Ansteckung durch lebende Vögel ist allerdings nur bei sehr intensivem Kontakt zu erkrankten Tieren möglich. Da von Singvögeln zur Zeit im hiesigen Raum keine Gefahr ausgeht, ist das Risiko, dass Katzen sich infizieren könnten, derzeit als sehr gering einzustufen. Diese Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit hat sich auch durch die Feststellung des H5N1 Virus bei einer auf der Insel Rügen verendeten Katze nicht geändert. Es liegen bislang auch aus den von der Vogelgrippe betroffenen Gebieten Südostasiens keine Hinweise darauf vor, dass die Katze bei der Verbreitung der Infektion eine Rolle spielt.