500 Mio. deutsche Masthähnchen durch Vogelgrippe-Impfung nicht schützbar
(aho) – Immer wieder fordern Laien wie Tierschützer und Politiker die Impfung von Geflügelbeständen zum Schutz vor der Vogelgrippe. Schaut man aber einmal genauer hin, so muss man feststellen, dass die Jahresproduktion von mehr als 500 Millionen Broiler (Masthühner) in Deutschland nicht schützbar ist. Der zur Zeit verfügbare H5N2 – Totimpfstoff muss zweimal im Abstand von 28 bis 42 Tagen injiziert werden. Die erste Impfung kann am ersten Lebenstag durchgeführt werden. Eine Teilimmunität wird schon 10 bis 14 Tage nach der ersten Injektion erreicht. Die volle Immunität wird aber erst zwei Wochen nach der zweiten Injektion erreicht. Bei einer Mastdauer eines Masthuhnes (Broiler) von 33 – 45 Tagen dürfte das Tier seine volle Immunität „in der Tiefkühltruhe“ oder „auf dem Teller der Konsumenten“ entwickeln.
Es bleibt also weiter oberste Pflicht, durch gute Hygiene, vorausschauendes Management und konsequente Bio-Sicherheitsmaßnahmen die Geflügelbestände zu schützen.
In Europa dürfen erst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die obersten Landesbehörden und die EU Impfstoffe eingesetzt werden, da es sich bei der Vogelgrippe (AI) um eine anzeigepflichtige Tierseuche mit einem Impfverbot handelt.