Bodensee-Nordufer wird Vogelgrippe-Beobachtungszone
München (aho) – Bayern wird mit Baden-Württemberg und dem österreichische Bundesland Vorarlberg eine Beobachtungszone am Bodensee-Ufer einrichten, um einen Gleichklang der Maßnahmen und einen durchgehenden Schutzgürtel am Nordufer des Bodensees zu erreichen. Dies erklärte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute nach einem ersten Vogelgrippeverdachtsfall am baden-württembergischen Ufer des Bodensees. Schnappauf: „Um die heimischen Geflügelbestände zu schützen, setzt der Freistaat auf konsequente Vorsorge. Ab sofort wird deshalb auch der bayerische Teil des Bodensee-Nordufers als Geflügelpest-Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Es besteht aber für Einheimische und Touristen kein Grund, den landschaftlich wunderschön gelegenen Bodensee zu meiden.“ Für die Menschen geht von der Tierseuche keine Gefahr aus. Aber für die Geflügelzüchter droht Schnappauf zufolge im Falle der Einschleppung der Seuche in ihre Bestände ein enormer wirtschaftlicher Schaden. Denn von der Geflügelpest befallene Bestände müssten komplett getötet werden. Die mit der Einrichtung der Zone verbundenen Auflagen betreffen daher vor allem Geflügelhalter.
Entlang des gesamten Bodensee-Nordufers wird bis auf weiteres eine 10 km breite Beobachtungszone mit speziellen Auflagen eingerichtet: Dazu zählt ein intensiviertes, risikoorientiertes Wildvogel-Monitoring und ein Wildvogel-Jagdverbot (derzeit Schonzeit). Daneben wird den im Schutzgürtel ansässigen Geflügelhaltern empfohlen, im Betrieb besondere Hygienemaßnahmen zu beachten, wie beispielsweise Desinfektionswannen an den Stalleingängen aufzustellen, Schutzkleidung zu tragen und keine Betriebsfremden mehr aufs Gelände zu lassen. Für die Dauer von 30 Tagen dürfen Lebend-Geflügel, in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sowie Bruteier nur mit Genehmigung des Landratsamtes innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden; während der ersten 15 Tage gar nicht aus dem Gebiet. Geflügelfleisch und Eier dürfen aber weiterhin vermarktet werden.