Schleswig-Holstein will Vogelgrippe entschlossen bekämpfen
Kiel (aho) – Schleswig-Holstein wird die Ausbreitung der Vogelgrippe entschlossen bekämpfen. Dazu haben das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie der Kreis Ostholstein alle Maßnahmen ergriffen, um das Risiko der Verbreitung des Virustyps H5N1 soweit wie möglich zu begrenzen. Eine Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hatte ergeben, dass zwei verendete Enten aus der Nähe von Neustadt bzw. Timmendorfer Strand (beide Kreis Ostholstein) mit dem Erreger infiziert waren. Bislang konnte allerdings nicht festgestellt werden, ob es sich um die ansteckende Variante des Erregers oder den niedrig ansteckenden Typ handelt, der keine Maßnahmen erforderlich macht. Endgültige Ergebnisse des FLI sind erst in der nächsten Woche zu erwarten, teilt das Ministerium mit.
Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher hat sich zur vorsorglichen Ausweisung der Schutz- und Beobachtungsgebiete entschlossen, um das Risiko der Verbreitung des Virus so weit wie möglich zu begrenzen. Der Kreis Ostholstein wird um die Fundorte herum Sperrzonen von drei Kilometern Radius und Beobachtungsgebiete mit einem Radius von zehn Kilometern ausweisen und diese Areale durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich machen. Das Beobachtungsgebiet um den Fundort Timmendorfer Strand wird auch das Stadtgebiet Lübecks berühren. Für die Dauer von 21 Tagen im Sperrgebiet und 15 Tagen im Beobachtungsgebiet dürfen Geflügel und Geflügelprodukte das Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht verlassen und danach bis zum 30. Tag nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten werden noch heute durch den Kreis Ostholstein weitere Informationen erhalten.
Mit dem Kreis Ostholstein ist vereinbart worden, dass in den betroffenen Gebieten keine Ausnahmegenehmigungen von der Pflicht zur Stallhaltung erteilt werden. In angezeigten Volierenhaltungen werden die vorgeschriebenen Untersuchungen auf den Vogelgrippeerreger vorgezogen.
Die ohnehin geplante, weitere Intensivierung des Wildvogelmonitorings durch Befliegung der Küstenregion und der angrenzenden Binnengewässer wird besonders den Kreis Ostholstein abdecken, um möglichst frühzeitig eventuell an der Vogelgrippe gestorbene Tiere in unwegsamen Gebieten zu entdecken und diese potentiellen Infektionsquellen zu beseitigen. Alle beteiligten Stellen von Kreis und Land werden ihre Begehungen des Geländes aus dem gleichen Grund verstärken. Schwäne, Wasservögel, Möwen und Greifvögel aus dem Kreisgebiet werden im Landeslabor Neumünster vorrangig untersucht. Weiterhin gilt für den Fall des Auffindens von verendeten Tiere dieser Arten, dass die zuständige Veterinäre des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Städte informiert werden sollten.
Das Ministerium betont, dass es trotz dieser neuen Entwicklung bezüglich der Vogelgrippe keinen Anlass zur Panik gibt. Es handelt sich weiterhin vorrangig um eine Tierkrankheit, die nur schwer auf den Menschen übertragen werden kann. Geflügel, gerade aus heimischer Produktion, kann bis auf weiteres gefahrlos gebraten, gekocht oder anders gegart verzehrt werden.
Für Fragen steht unter der Rufnummer 0431 / 1 60 66 66 weiterhin die telefonische Infohotline des Landes zur Verfügung.