Frankreich und Niederlande dürfen gegen Vogelgrippe impfen
(lid) – Frankreich und die Niederlande dürfen bestimmtes Geflügel in festgelegten Regionen vorbeugend gegen die Vogelgrippe impfen. Dies hat der ständige EU-Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am Mittwoch, 22. Februar entschieden, berichtet der österreichische Agrarpressedienst AIZ. Die Bewilligung ist mit Auflagen verknüpft. Unter anderem müssen die geimpften Bestände genau überwacht werden. Zudem bestehen Handelseinschränkungen für geimpfte Tiere und ihre Produkte, und die geimpften Tiere müssen von infizierten Vögeln unterschieden werden können. Frankreich darf Enten und Gänse in drei verschiedenen Departements impfen, die als Gebiete mit hohem Vogelgrippe-Risiko gelten. Das Impfprogramm beginnt sofort und läuft bis am 1. April. In dieser Zeit könnten 900.000 Tiere gegen den H5N1-Virusstamm immunisiert werden. Dafür darf das geimpfte lebende Geflügel, seine Eier und Küken nicht in andere EU-Staaten oder Drittländer verkauft werden. Die Vermarktung von Frischfleisch und Fleischprodukten von diesen Tieren ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Der niederländische Impfplan bezieht sich auf 1 bis 3 Millionen Hobbytiere und rund 5 Mio. Freiland-Legehennen. Er sei nicht obligatorisch, sondern als Alternative zur Stallpflicht anzusehen, heißt es. Alle anderen Sicherheitsmassnahmen, wie die Fütterung an überdachten Stellen, müssen weiter eingehalten werden. Der Transport der Tiere ist nur in andere geimpfte Bestände im Land möglich und muss von Seiten der Behören genehmigt werden. Der Verkauf von Fleisch und Produkten der Hobbyvögel ist dagegen strengstens untersagt. Bei Freiland-Legehennen verhält es sich ähnlich. Sie dürfen nur in den Niederlanden geschlachtet und nicht exportiert werden.