Vogelgrippe: Veterinäramt Aachen gibt Verhaltensempfehlungen
Aachen (aho) – Zur Vermeidung eines Übergreifens der Vogelgrippe auf Hausgeflügelbestände ist seit letzten Freitag ein bundesweites Aufstallungsgebot bis Ende April für Hühner und Hühnervögel – wie Perlhühner, Rebhühner, Wachteln oder Fasane – sowie Enten und Gänse in Kraft.
Das Veterinäramt der Stadt Aachen weist darauf hin, dass neben berufsmäßigen Geflügelhaltern auch Hobby-Halter der genannten Vogelarten diesem Aufstallungsgebot und einer Registrierungspflicht unterliegen. Rund 80 Hobby-Halter sind gegenwärtig beim Veterinäramt registriert. Hobby-Halter, die ihren Bestand bislang noch nicht gemeldet haben, werden gebeten, sich an das Veterinäramt (Telefon: 5102-190. Fax: 5102-199, E-Mail: veterinaeramt@mail.aachen.de) zu wenden.
Geflügelhalter, bei denen sich Probleme bei der Umsetzung des Aufstallungsgebots ergeben sollten, werden ebenfalls gebeten, Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.
Grundsätzlich sollten die Bürgerinnen und Bürger derzeit den unmittelbaren Kontakt mit Wildvögeln vermeiden. Bei der noch anhaltenden Winterfütterung der Singvögel sollte man einem unmittelbaren Hautkontakt mit Ausscheidungen der Tiere vorbeugen. Diese generelle Empfehlung dient auch als Schutz vor einer Salmonelleninfektion. Falls es doch zu einem Kontakt mit der Haut oder Kleidungsstücken kommt, sollte man Hände oder andere betroffene Körperpartien bzw. Kleidung in jedem Fall gründlich waschen und nach Möglichkeit desinfizieren.
Bislang gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass sich die Vogelgrippe bereits bis in unsere Region verbreitet haben könnte. Wer tote Hühnervögel, Enten, Gänse oder den Kadaver einer anderen großen Vogelart – beispielsweise Greifvögel – entdeckt, sollte sich von den toten Tieren möglichst fern halten und den Fund dem Entstördienst des städtischen Betriebshofes unter der Rufnummer 432-6613 melden.
Nachdem die toten Tiere von den Mitarbeitern des Entstördienstes geborgen worden sind, werden sie von den städtischen Veterinärmedizinern begutachtet und bei Vorliegen eines Verdachtsmoments zur weiteren Analyse einem staatlichen Untersuchungsamt zugeleitet.