Veterinäramt Minden-Lübbecke: Tauben und Amseln nicht melden
Minden (aho) – Auch im Landkreis Minden-Lübbecke häufen sich die Hinweise auf tote Vögel Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises hierzu teilt mit, dass sich das Interesse bei tot aufgefunden Wildvögeln im Zusammenhang mit der Geflügelpest (Vogelgrippe) auf Schwäne, sonstiges Wassergeflügel und Fasane/Rebhühner konzentriert. Funde von einzelnen toten Singvögeln oder Tauben brauchen nicht gemeldet zu werden. Bei den Greifvögeln kommen in erster Linie Habichte oder Sperber für eine Untersuchung in Frage.
Todesfälle bei Wildtieren zum Ausgang des Winters sind grundsätzlich ein normales Ereignis, da die Tiere einem längerem Nahrungsmangel ausgesetzt waren. Untersuchungen sollten sich daher aus veterinärfachlicher Sicht auf Vögel konzentrieren, die als Erregerreservoir gelten, informieren die Veterinäre.