17.02.2006
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„Bio“ und „Freiland“ trotz Stallzwang
(lid) – Obwohl das Schweizer Geflügel ab kommendem Montag in den Ställen bleiben muss, dürfen bis auf weiteres Fleisch und Eier mit den Labels „Bio“ und „Freiland“ verkauft werden. Wie die Stallpflicht gilt die Ausnahmeregelung unbefristet, zitiert die Nachrichtenagentur SDA ein Rundschreiben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Verkäufer von „Freiland“- und „Bio“-Geflügelprodukten müssen ihre Kundschaft auf die Abweichung von den Verpackungsaufschriften aufmerksam machen. Die Ausnahmebewilligung sei auf Grund einer ähnlichen Regelung in der EU und der besonderen Situation für die Geflügelbetriebe angezeigt, hielt das BAG fest.