Sachsen: Aktuelle Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest
Dresden (aho) – Mit dem Nachweis des H5N1-Geflügelpest-Virus bei verendeten Schwänen und einem Habicht auf der Insel Rügen hat sich die Gefährdung hinsichtlich des Eintrages der Tierseuche, die auch als „Vogelgrippe“ bezeichnet wird, in die Haus- und Wirtschaftsgeflügelbestände auch für Sachsen erheblich erhöht. Dem entsprechend gilt das bereits angekündigte Stallhaltungsgebot für Hühner, Vögel, Enten, Gänse, Laufvögel, Rebhühner, Fasane und Wachteln bereits ab 17.02.2006. Die für den Verbraucherschutz zuständige Staatsministerin Helma Orosz appelliert an alle Geflügelhalter, die Tiere sofort zu verwahren. Nur durch das disziplinierte Mitwirken der Tierhalter kann ein Eintrag der Seuche über Wildvögel in das Hausgeflügel und somit persönlicher und wirtschaftlicher Schaden vermieden wird.“Die Regelungen der Eil-Verordnung zum Schutz vor der Geflügelpest, die am Freitag dieser Woche in Kraft treten wird, entspricht weitgehend denen vom Herbst 2005. Wegen der höheren Gefährdungslage werden die Veterinärbehörden jedoch Ausnahmegenehmigungen restriktiver handhaben“, so die Ministerin. Tot aufgefundene Wildvögel sollten der zuständigen Veterinärbehörde mitgeteilt werden, die Erreichbarkeit ist auf der Hompage des Sozialministeriums eingestellt. Neben der Aufstallungspflicht ist wegen des hohen Risikos der ambulante Geflügelhandel ohne Niederlassung reglementiert. Dieser kann nur bei Einhaltung und Nachweis einer 14-tägigen Stallpflicht und der klinischen Untersuchung zwei Tage vor Verkauf erfolgen. Geflügelausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen sind bis 30. April vollständig untersagt. Das Sozialministerium appelliert an alle Tierhalter und Bürger durch umsichtiges Verhalten zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest beizutragen. Dazu gehört auch, dass von Reisen in die von Seuche betroffenen Länder keine Geflügelerzeugnisse oder Waren von diesen Tieren mitgebracht werden. Die Reiseverkehrkontrollen werden in Sachsen unvermindert durchgeführt.“Aktuell besteht im Freistaat Sachsen keinerlei Gefährdungspotential für den Menschen. Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnisse können unbedenklich verzehrt werden“, betonte Orosz.