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Kreis Borken: 1.900 Geflügelhalter mit 2,8 Mio. Tieren von Stallpflicht betroffen

Borken (aho) – Weil nun auch in Deutschland der erste Fall der Vogelgrippe aufgetreten ist, hat die Bundesregierung beschlossen, die für den 1. März geplante Stallpflicht für Geflügel früher einzuführen. Auch im Kreis Borken gilt ab Freitag, 17. Februar, das so genannte Aufstallungsgebot. Nicht nur gewerbliche Geflügelzüchter, sondern auch alle Hobbyhalter dürfen ihre Tiere ab dann nicht mehr im Freien halten. Rund 1.900 Geflügelhalter mit insgesamt circa 2,8 Millionen Tieren sind im Kreis Borken von der erneuten Stallpflicht, die bis Ende April gelten soll, betroffen. „Mit der Aufstallung sollte bereits jetzt begonnen werden“, rät Dr. Manfred Ulrich vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken.

Wer keine Gelegenheit hat, die Tiere in einem Stall zu halten, kann sie auch in geschlossenen Volieren unterbringen. Die Erlaubnis dazu muss allerdings beim Kreis Borken beantragt werden. Im Einzelfall kann der Fachbereich Tiere und Lebensmittel eine solche Ausnahme genehmigen, wenn durch eine andere Haltungsform die Absonderung des Geflügels sichergestellt ist. Das muss ein Kreisveterinär vorab prüfen, die Genehmigung ist deshalb kostenpflichtig.

Geflügelschauen bleiben weiterhin grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur im Einzelfall auf Kreisebene und unter Einhaltung strenger Auflagen möglich.

Obwohl der Fund verendeter Wildvögel um diese Jahreszeit keine Seltenheit ist, ruft der Kreis Borken die Bevölkerung auf, die Kreisveterinäre bei der Überwachung von Wildvögeln zu unterstützen und das Auffinden verendeter Vögel wie Schwänen, Enten und Gänsen unter Angabe des Fundortes umgehend beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel zu melden. „Grundsätzlich, auch unabhängig von der Vogelgrippe, sollten verendete Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst werden“, mahnt Dr. Ulrich.

Für Meldungen sowie zur Klärung individueller Fragen von Geflügelhaltern oder Verbrauchern stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken unter der Telefonnummer 0 28 61 / 82 10 15 zur Verfügung.

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