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Schutz des Nutzgeflügels hat oberste Priorität

Berlin (aho) – Nachdem am heutigen Vormittag (15.2.2006) der erste Fall der klassischen Geflügelpest bei Schwänen auf der Insel Rügen bestätigt wurde, wurden die Schutzvorkehrungen in Deutschland weiter verstärkt. Oberste Priorität muss sein, eine Übertragung des Virus auf die Nutztierbestände zu verhindern, indem verstärkte Hygienemaßnahmen ergriffen werden, die Bestände intensiv überwacht werden und ab sofort eine Stallpflicht in Kraft tritt. Dies erklärten der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) im Krisenstab, der heute Nachmittag unter Leitung von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in Berlin zusammentrat.

Als Sofortmaßnahme wurde um den Fundort eine Schutz- und Überwachszone eingerichtet. DBV und ZDG rufen die Landwirte im Hinblick auf die Stallpflicht auf, Nachbarschaftshilfe anzubieten, falls bei einzelnen Geflügelhaltern die betriebliche Situation eine Aufstallung des Geflügels nicht zulässt. Darüber hinaus unterstreichen DBV und ZDG die Notwendigkeit, auch die anderen Schutzmaßnahmen, vor allem die Grenzkontrollen, verstärkt durchzuführen. Reisende sollten zu einer Deklaration verpflichtet werden, wonach sie keine Geflügel und Geflügelfleisch einführen.

Da es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierkrankheit handelt, wurde im Krisenstab von den wissenschaftlichen Instituten nachdrücklich bekräftigt, dass der Konsum von Geflügelfleisch nach wie vor unbedenklich ist.

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