Kreis Soest: Geflügel muss in den Stall
Soest (aho) – Zum Schutz vor Vogelgrippe gilt ab Freitag, 17. Februar, erneut eine Stallpflicht für Geflügel, Tauben ausgenommen. Die entsprechende Eilverordnung des Bundesministeriums ging am Mittwoch, 15. Februar, um 14.30 Uhr beim Veterinärdienst des Kreises Soest ein. Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes. „Es gelten dieselben Bedingungen wie beim ersten Freilaufverbot im Herbst 2005. Damals haben wir ausreichend Erfahrungen sammeln können, so dass wir Schwierigkeiten bei der Umsetzung nicht erwarten. „
Grundsätzlich werde der Kreis Soest das Freilaufverbot restriktiv handhaben, kündigt Hopp an. Über Ausnahmefälle, beispielsweise aufgrund tierschutzrechtlicher Vorgaben, entscheide der Veterinärdienst wie schon im Vorjahr im Einzelfall und vor Ort. Es gebe aber zurzeit natürlich weniger Gänse und Enten auf der Weide als vor Weihnachten und somit auch weniger Probleme.
Neben der Stall- ist nach der Eilverordnung derzeit Volierenhaltung mit besonderen Schutzvorkehrungen erlaubt. Die Volieren müssen nach oben mit einem dichten und überstehenden Dach oder einer Plane so abgesichert sein, dass Kot von Wildvögeln nicht einfallen kann. Zu den Seiten sollen engmaschige Netze oder Volierendraht den Kontakt zu Wildvögeln verhindern. Volierenhaltungen sind dem Veterinäramt anzuzeigen und mindestens einmal monatlich von einem Tierarzt zu untersuchen. „Auch Hobbyhalter müssen ihr Geflügel beim Veterinäramt melden“, appelliert Dr. Hopp zum wiederholten Male.
Das Auftreten des Vogelgrippe-Virus H5N1 auf der Ostsee-Insel Rügen hat nach Ansicht des Leitenden Veterinärdirektors die Bedrohungssituation für Deutschland zwar verschärft, da das Tempo der Ausbreitung offensichtlich zunehme. Die Gefahr für Menschen sei aber nicht größer geworden. Dr. Hopp: „Es besteht also kein Grund zur Panik.“ Auch der Verzehr von Geflügelprodukten sei vollkommen unbedenklich.
Dr. Hopp ruft dazu auf, Funde von totem, frei lebendem Wassergeflügel wie Schwänen, Wildenten oder Gänsen dem Veterinärdienst oder dem zuständigen Ordnungsamt zu melden. Tote Wasservögel seien nach der gerade überstandenen Frostperiode grundsätzlich nichts Außergewöhnliches. So seien an der Lippe bei Lippstadt zwei tote Graureiher entdeckt worden. Es gebe keinerlei Anfangsverdacht, die Tierkörper seien lediglich aus Vorsichtsgründen an das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Arnsberg weitergeleitet worden. Ebenfalls rein prophylaktisch rät Dr. Hopp in diesem Zusammenhang:“ Kadaver auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen.“
Momentan seien keine Geflügelschauen im Kreisgebiet geplant, die nach der Eilverordnung kategorisch verboten sind. So gebe es in dieser Hinsicht keine Probleme. Üblicherweise fänden solche Veranstaltungen im Herbst statt.
Nach Beratung mit heimischen Ornithologen geht Dr. Hopp davon aus, dass der Kreis Soest nicht an Vogelzugrouten liegt, die in besonders gefährdeten Gebieten beginnen. Die Landesregierung habe aber angekündigt, wie schon im Herbst im Rahmen eines Monitorings zu veranlassen, an den bekannten Vogelraststätten Kotproben zu sammeln und untersuchen zu lassen. Beim ersten Monitoring habe es weder im Kreis Soest noch anderswo positive Befunde geben.