Berlin: Aufstallungsgebot für Nutz- und Ziergeflügel ab Freitag
Berlin (aho) – Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz teilt mit:
Auch nach der Feststellung des Vogelgrippe-Virus H5N1 bei Wildvögeln in Staaten der EU und bei Schwänen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es für die Berliner Bevölkerung keine veränderte Gefahrensituation. Bei der bei Schwänen festgestellten Klassischen Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine Tierseuche. Nur bei sehr engem Kontakt mitinfizierten Vögeln besteht für Menschen die Gefahr, sich anzustecken. Solange das Virus nicht mutiert, ist die Vogelgrippe nach wie vor nicht von Mensch zu Mensch übertragbar.
Um zu verhindern, dass die Tierseuche über den Zug von Wildvögeln nach Deutschland eingeschleppt wird, gilt das erneute Aufstallungsgebot von Geflügel bereits ab kommenden Freitag. Ab diesem Zeitpunkt muss auch in Berlin vorsorglich alles Nutz- und Ziergeflügel wieder aufgestallt werden. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen – unabhängig von der Anzahl der Tiere – wieder in geschlossenen Ställen gehalten werden. Abweichend davon dürfen Vögel auch in abgedeckten Volieren gehalten werden, dies ist jedoch beim zuständigen Veterinäraufsichtsamt anzuzeigen. Für Tierpark und den Zoologischen Garten können darüber hinaus besondere Maßnahmen genehmigt werden. Die anderen Vorschriften zum Schutz vor der Vogelgrippe bleiben in Kraft, wie z.B. das Einfuhrverbot von Geflügel und Geflügelprodukten aus von der Vogelgrippe betroffenen Ländern. Für die Bevölkerung sind in dieser Zeit Hygienemaßnahmen besonders strikt zu beachten. Wer tote Tiere findet, sollte sie auf keinen Fall anfassen und auch keine Federn aufsammeln. Dann sollte das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt informiert werden. Die Ämter sind angewiesen, tot aufgefundenen Wildvögel verstärkt auf das gefährliche Virus H5N1 untersuchen zu lassen. Bislang konnte bei den 115 Tieren, die seit Oktober im Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen (ILAT) untersucht worden sind, das Virus nicht nachgewiesen werden.
Die Senatsverwaltung fordert alle Halter von Nutz- und Ziergeflügel erneut auf, die Vorschriften auch künftig unbedingt einzuhalten und nach wie vor für eine optimale Haltungshygiene zu sorgen.