Rhein-Sieg-Kreis: Stallpflicht für Geflügel ab Freitag
Siegburg (aho) – „Dass es eine erneute Stallpflicht für sämtliches Geflügel geben wird, wurde bereits im vergangen Jahr angekündigt. Sie kommt jetzt, wegen der aktuellen Situation auf Rügen, nur ein paar Tage früher als erwartet“, sagte Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Veterinäramtes des Rhein-Sieg-Kreises. Nicht wie ursprünglich geplant ab dem 1. März, sondern bereits ab kommenden Freitag müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse wieder in geschlossen Ställen gehalten werden. „Auch wenn derzeit ausschließlich Wildtiere betroffen sind, appellieren wir an alle Geflügelhalter die Tiere möglichst schon ab heute in den Ställen unterzubringen“, sagte von den Driesch weiter. Die Stallpflicht gilt voraussichtlich bis zum 30. April.
Der Entwurf zur Verordnung zur Aufstallung von Geflügel sieht vor, dass außerhalb von geschlossenen Ställen die Tiere nur gehalten werden dürfen, wenn sicher gestellt ist, dass die Tiere gegen den Eintrag von Wildvögelkot geschützt sind. „Die Überdachungen bei Volierehaltung müssen dicht sein, Netze reichen nicht aus“, erläutert der Kreisveterinär. Zudem müssten auch seitliche Begrenzungen errichtet werden, damit wilde Vögel nicht in diese Volieren eindringen können und Kontakt zum heimischen Federvieh bekommen. Der Geflügelhalter hat das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalls jedoch dem Kreisveterinäramt in Siegburg anzuzeigen. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung vom Kreisveterinäramt erteilt werden.
Geflügelausstellungen und Geflügelschauen sind weiterhin grundsätzlich verboten. Auch hier können nur in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises beantragt werden.
Das Kreisveterinäramt prüft ab Freitag die Einhaltung der Verordnung im Rhein-Sieg-Kreis und wird bei Zuwiderhandlungen Ordnungsgelder von bis zu 25.000 EURO verhängen.
„Bei der Stallpflicht im vergangenen Jahr haben wir gute Erfahrungen gemacht“, sagte von den Driesch weiter. „Die meisten Betriebe verfolgen die Situation selber und sind darauf vorbereitet. Wir gehen davon aus, dass auch jetzt die Betroffenen wieder einsichtig sind und kooperieren.“ Das Veterinäramt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Stallpflicht auch für die Hobbytierhaltung gilt.
Für den Fall der Fälle hält der Rhein-Sieg-Kreis einen Einsatzplan vor, der zunächst die Einrichtung von einer Schutzzone von 3 Kilometern um den betroffenen Betrieb oder Fundort vorzieht. Innerhalb dieser Zone werden dann alle Geflügelbestände auf Krankheitssymptome geprüft.
Das Kreisveterinäramt – Der Landrat – Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg ist telefonisch erreichbar unter 02241/132725.