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Vogelgrippeverdacht: Zwei tote Schwäne vor Graz

Wien (aho) – Bei den beiden Schwänen, die am 13. Februar 2006 im Gebiet des Kraftwerks Melach bei Graz aufgefunden wurden, besteht der dringende Verdacht, dass sie mit dem H5N1-Virus infiziert sind. Das ergaben erste Labortests der AGES (Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit). Laborproben wurden gleichzeitig an das zuständige Referenzlabor der EU nach Weybridge, UK, geschickt.

Das Österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) veranlasste entsprechend des Krisenplans gemeinsam mit den zuständigen Behörden des Landes Steiermark zum Schutz der Hausgeflügelbestände folgenden Maßnahmen:

– Im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort in der Gemeinde Melach wurde für zumindest 30 Tage eine Schutzzone eingerichtet.

– Im Umkreis von weiteren 10 Kilometern wurde für die nächsten drei Wochen eine Überwachungszone eingerichtet.

– In allen von den Veterinärbehörden festgelegten Risikogebieten entlang der Wasserwege und in den Seengebieten Österreichs gilt ab sofort Stallpflicht für das gesamte Hausgeflügel.

Zusätzlich gilt:

– In der Schutzzone ist den Geflügelbetrieben ab sofort der Handel mit lebendem Geflügel, Geflügelfleisch, Eiern und Geflügelprodukten untersagt.

– In der Überwachungszone kann lebendes Geflügel, Geflügelfleisch, Eier und Geflügelprodukte nur nach behördlicher Genehmigung von den Geflügelbetrieben verbracht werden.

– In der Schutz- und Überwachungszone sind ab sofort alle Geflügelmärkte, Ausstellungen etc. untersagt.

– In beiden Zonen ist die Jagd auf Wildvögel ausnahmslos untersagt.

Totes Wassergeflügel ist in den Risikogebieten jedenfalls den Bezirksverwaltungsbehörden zu melden. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, jeden direkten Kontakt mit toten Wasservögeln zu vermeiden. Dem BMGF liegen keine Informationen vor, dass heimische Hausgeflügelbestände infiziert sind.

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