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Geflügelhalter sollten sich auf Freilandverbot vorbereiten

Schwerin (aho) – Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern bittet alle Geflügelhalter, sich für ein mögliches vorgezogenes Freilandverbot für Geflügel zu wappnen. „Die ersten Fälle von mit dem Virus H5N1 infizierten Tieren in Europa können eine Aufstallungspflicht bereits in den kommenden Tagen notwendig machen“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Karl Otto Kreer in Schwerin. Sicher sei jedoch das Freilandverbot ab dem 1. März 2006. Das Aufstallungsgebot gilt dann für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Auch Laufvögel wie Strauße sind vom Freilaufverbot betroffen. „Die Situation hat sich im Vergleich zum Vorjahr weiter verschärft. Ich appelliere deshalb dringend an alle Geflügelhalter, den Vorgaben einer erneuten Verordnung nachzukommen“, sagte Staatssekretär Kreer. Zwar werde das Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen als gering eingeschätzt. „Es geht aber auch und vor allem darum, immensen wirtschaftlichen Schaden von den Geflügelhaltern im Land abzuwenden“, betonte der Staatssekretär.

Geflügelhalter werden auch bei einem kommenden Freilandverbot Ausnahmegenehmigungen bei ihrem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beantragen können. „Da die Lage in diesem Frühjahr sehr viel ernster ist als im Herbst, wird es voraussichtlich weniger Ausnahmen geben können“, so Kreer.

Für Ausnahmeregelungen gilt:

· Geflügelhalter können ihre Tiere durch entsprechende Maßnahmen, die ein Eindringen von Kot und einen Kontakt zu Wildvögeln durch seitliches Eindringen verhindern, schützen. Dabei kann es sich um eine Abdeckung aus undurchlässigen Planen und einer seitlichen Absperrung z.B. aus Netzen und/oder Maschendraht handeln. Die Geflügelhalter haben unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen, dass sie Tiere außerhalb von Ställen halten, den Standort und die getroffenen Vorkehrungen angeben. Zugleich muss bei diesen Tieren mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung durchgeführt und dokumentiert werden.

· Wird Geflügel nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten oder können die oben angegebenen Schutzmaßnahmen nicht verwirklicht werden, wie z.B. in Zoos/Tierparken oder anderen Haltungen, kann der Tierhalter eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Veterinäramt beantragen. In diesen Fällen sind die Bestände nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde untersuchen zu lassen.

· Es ist sicherzustellen, dass die Fütterung außerhalb von Ställen nur an Stellen erfolgt, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Geflügelhalter, die Fragen zum Freilaufverbot und dessen Umsetzung haben, können sich an ihre zuständigen Behörden, die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-ämter wenden (siehe Liste).

· Bürger sind aufgefordert, auf verendetes und erkranktes Wildgeflügel zu achten und gegebenenfalls beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Staatssekretär Kreer weist darauf hin, dass die Wildgänse, die derzeit in großen Scharen durch Mecklenburg-Vorpommern fliegen, nicht aus den gefährdeten Gebieten kommen. Auch die Schwäne kommen nicht aus dem Donaudelta oder aus Italien. Neben der Gefahr der Einschleppung des Virus durch den Vogelzug können auch Reisende aus den bereits betroffenen Gebieten das Virus ins Land bringen.

An Reisende wird deshalb appelliert

· direkte Tierkontakte zu vermeiden und keine Geflügelmärkte zu besuchen,

· Geflügelfleisch und Geflügelprodukte nur in gekochtem oder durchgebratenem Zustand zu verzehren.

Generell ist es außerdem verboten, aus betroffenen Ländern Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Federn und andere Produkte vom Geflügel sowie unbehandelte Jagdtrophäen in die EU einzuführen. Auch hier werden die Amtstierärzte und der Zoll verstärkt kontrollieren.

Mit Datum 31.01.2006 hat die FAO eine umfassende Analyse der Situation bei der Vogelgrippe erstellt. Sie finden das 15-seitige PDF – Dokument (Sprache: Englisch) auf der AHO – Hauptseite unter dem Menüpunkt „FAO zu H5N1“. Zusätzlich werden weitere Dokumente zur Vogelgrippe in deutscher Sprache angeboten.

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