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Steiermark ergreift Vorsichtsmaßnahmen wegen Vogelgrippe

Graz (aho) – Wegen des Vogelgrippe-Verdachtsfall bei einem verendeten Schwan in Slowenien knapp an der österreichischen Grenze wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Wie die Landwirtschaftskammer Steiermark mitteilte, verlaufe die Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern rund um den slowenischen Ort Primoz, wo der Verdachtsfall aufgetreten ist. Sie umfasse zur Gänze die Gemeinden Soboth, St. Oswald ob Eibiswald, Wernersdorf, Aibel und Eibiswald. Weiters die Katastralgemeinden Bachholz, Feisternitz, Kleinradl, Kornriegel, Oberlatein, Saueregg, Sterglegg, Buchenberg-Burgstall und Pörbach.

Insgesamt befinden sich laut Landwirtschaftskammer 250 Geflügelhalter mit rund 10.000 Stück Geflügel in der Überwachsungszone. Die Schwerpunkte der Vorsichtsmaßnahmen für die Bauern im Überwachungsgebiet sind die Stallpflicht für Geflügel, Überprüfung des Gesundheitszustandes der Tiere durch die Amtstierärzte (Bluttest), Einhaltung aller Hygienemaßnahmen auf dem Betrieb, reduzierter und von den Behörden überwachter Tier- und Warenverkehr, getrennte Haltung von Enten, Gänsen und Hühnern, die Einstellung von Märkten und Tierschauen, das Verbot der Jagd auf Wildvögel, Fütterung und Tränkung nur im überdachten Bereich sowie das verpflichtende Einsenden von tot aufgefundenen Wasservögeln.

In der Steiermark werden laut Kammer rund 700.000 Hühner im Freiland gehalten, davon rund 190.000 Bio-Hühner. Insgesamt leben 552 Geflügelhalter zur Gänze oder überwiegend von der Freiland-Geflügelhaltung, davon 175 Bio-Geflügelbetriebe.

Mit Datum 31.01.2006 hat die FAO eine umfassende Analyse der Situation bei der Vogelgrippe erstellt. Sie finden das 15-seitige PDF – Dokument (Sprache: Englisch) auf der AHO – Hauptseite unter dem Menüpunkt „FAO zu H5N1“. Zusätzlich werden weitere Dokumente zur Vogelgrippe in deutscher Sprache angeboten.

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