EU-Hygienepaket: Schwalben dürfen im Stall bleiben
(lid) – Schwalben dürfen auch nach dem In-Kraft-Treten des so genannten EU-Hygienepaketes in Ställen brüten. Das hat gemäss dem Agrarpressedienst Agra-Europe die Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle klargestellt. Bilder von Mähdrescherfahrern mit Mundschutz, Haarnetz und Gummihandschuhen sowie Berichte, wonach Schwalben aus den Ställen strikt zu verbannen seien, hätten zwar komödiantischen Unterhaltungswert, würden aber zur Sachinformation wenig beitragen, wird Jeggle zitiert. Die seit dem 1. Januar 2006 geltenden Vorschriften beträfen alle Beteiligten in der Produktionskette und die lückenlose Rückverfolgbarkeit. Die Vorschriften würden aber durchaus Ermessensspielräume lassen und seien von großer Flexibilität geprägt. In den EU-Bestimmungen heiße es lediglich, dass Landwirte geeignete Maßnahmen treffen müssten, um Verunreinigungen durch Tiere und Schädlinge soweit wie möglich zu vermeiden. An einigen Schwalben im Stall werde sich deshalb auch in Zukunft niemand stören. Anders sehe es natürlich aus, wenn sich Ratten oder andere Schädlinge im Futtermittel oder in Lebensmittel-Lagerräumen ausbreiteten. Jeggle erinnerte daran, dass das Hygienepaket einen Tag vor der Osterweiterung der EU vor allem auf Druck der deutschen Landwirtschaft verabschiedet worden sei. Damit sollte verhindert werden, dass Deutschland und andere Mitgliedstaaten mit billigen und unter zweifelhaften hygienischen Bedingungen produzierten Lebensmitteln überschwemmt werden könnte.