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Wild-Schweinepest: Auch Bonn jetzt gefährdeter Bezirk

Bonn (aho) – Um ein Eindringen der Schweinepest in die Schwarzwildbestände des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn zu verhindern, wurden jetzt große Teile des linksrheinischen Kreisgebietes und des linksrheinischen Stadtgebietes per Tierseuchenverordnung zum „Schweinepest gefährdeten“ Bezirk erklärt. Die für Bonn geltende Verordnung tritt heute (Donnerstag, 26. Januar) in Kraft. Hierüber informiert die Stadt Bonn.

Da es mehrere Fälle von Schweinepest in benachbarten Kreisen gibt, waren vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sogenannte „Wildschweinpest gefährdete Gebiete“ ausgewiesen und die betreffenden Städte und Kreise angewiesen worden, Tierseuchenverordnungen zu erlassen.

Das Bonner Gebiet ist folgendermaßen begrenzt: im Norden ab dem Endenicher Ei, die B 56 in Richtung Duisdorf bis zur Stadtgrenze, im Osten ab Endenicher Ei über Reuterstraße zur B 9 und die B 9 bis zur Stadtgrenze. Im Süden und im Westen reicht das gefährdete Gebiet bis an die Stadtgrenze. Das betroffene Areal wird durch rund 50 Hinweisschilder entsprechend gekennzeichnet. Die Schilder tragen den Schriftzug „Schweinepest bei Wildschweinen – Gefährdeter Bezirk“.

Die Verordnung der Stadt Bonn legt konkrete Schutzmaßnahmen fest. Betroffen von diesen Maßnahmen sind ganz wesentlich die Jäger. So müssen sie erlegte Wildscheine in eine Sammelstelle in Rheinbach bringen. Außerdem sind Proben zu nehmen, die auf Schweinepest untersucht werden. Nur nicht infizierte Tiere werden vermarktet. Außerdem werden die Wildschweine in den nächsten Monaten über Impfköder immunisiert. Auch diese Aufgabe übernehmen die Jäger.

Hausschweine dürfen nur mit Genehmigung des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und lokale Agenda, Abteilung Veterinäramt und gesundheitlicher Verbraucherschutz, aus dem gefährdeten Gebiet heraus gebracht werden. Personen, die Schweine – dazu zählen auch Mini-Pigs – halten und sich noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, müssen dies umgehend nachholen.

Keine Gefahr für Menschen

Eine Gefahr für die Bevölkerung geht von der Schweinpest nicht aus. Das Virus ist nur für Schweine gefährlich. Das gilt sowohl bei Kontakt mit den Tieren, als auch beim Verzehr von Schweinefleisch. Dennoch dürfen infizierte Schweine nicht in den Handel gebracht werden, um eine Ausbreitung der Tierseuche über Speisereste zu verhindern. Für Rückfragen steht das Veterinäramt unter der Rufnummer 77 2756 und das Ordnungsamt unter der Rufnummer 77 2546 zur Verfügung.

Jäger werden informiert

Die Veterinärämter der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises laden für Freitag, 27. Januar, Jäger zu einer Informationsveranstaltung ein. Sie zielt darauf ab, ein für die nächsten beiden Jahre einheitliches Zusammenwirken aller Jäger aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis mit den beiden Veterinärämtern abzustimmen. Die Schweinepest ist eine ansteckende, fieberhaft verlaufende, virusbedingte Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine. Für andere Haustiere ist sie ungefährlich. Das Seuchengeschehen ist auf regional verschiedene, voneinander unabhängige Virusstämme zurückzuführen. Die Ursache von Neuausbrüchen sind häufig infizierte Abfälle, illegale Deponierung, Verfütterung von Speiseabfällen, aber auch das Wechseln infizierter Tiere aus benachbarten, zum Teil ausländischen Revieren.

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