Rhein-Sieg-Kreis: Impfaktion zur Vorbeugung von Schweinepest bei Wildschweinen
Siegburg (aho) – Um ein Eindringen der Schweinepest in die Schwarzwildbestände des Rhein-Sieg-Kreises zu verhindern, wurden jetzt große Teile des linksrheinischen Kreisgebietes und der gesamte linksrheinische Bereich der Stadt Bonn per Tierseuchenverordnung vom 17. Januar 2006 zum „Schweinepest gefährdeten“ Bezirk erklärt, heißt es in einer Information des Rhein-Sieg-Kreises.
Wesentlicher Bestandteil der Aktionen im Kampf gegen das Auftreten der Schweinepest ist nun ein gezieltes Auslegen von Impfködern in den jeweiligen Jagdrevieren. Das im Kreis Euskirchen bereits eingerichtete Impfgebiet wird nach Westen bis an die Grenze Belgiens und nach Osten bis an den Rhein ausgedehnt. Obwohl die Jägerschaft im Rhein-Sieg-Kreis bereits durch eine extrem hohe Zahl erlegter Tiere einen beachtlichen Beitrag zur Verhinderung einer Ausbreitung der Seuche in den Rhein-Sieg-Kreis geleistet hatte, sind nunmehr weitreichendere Maßnahmen gefragt: 26 nachgewiesene Fälle von Schweinepest im Nachbarkreis Euskirchen und zwei im Nachbarkreis Ahrweiler machen ein schnelles Handeln erforderlich. Als gefährdet eingestuft sind 32 Jagdbezirke, in denen insgesamt 3200 Impfköder ausgelegt werden müssen.
Landwirte und Jäger im linksrheinischen Kreisgebiet müssen erneut – wie bereits schon im vergangenen Jahr – deutliche Einschränkungen durch die strengen Vorschriften der Tierseuchenverordnung in Kauf nehmen. Doch letztendlich kann nur durch das Einhalten dieser Vorschriften auch der Schutz der Hausschweinbestände gewährleistet werden, informiert die Kreisverwaltung.
Die Schweinepest ist eine ansteckende, fieberhaft verlaufende, virusbedingte Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine. Für Menschen und andere Haustiere ist sie ungefährlich.