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Bundesregierung: Auf erneutes Freilandverbot wegen Vogelgrippe einstellen

Berlin (aho) – Die Bundesregierung rät, sich auf eine erneute Stallpflicht für Geflügel einzustellen. In einer gemeinsamen Sitzung von Ernährungs- und Gesundheitsausschuss am Mittwochmorgen sagte ein Regierungsvertreter, auf Basis der Ende des Monats vorliegenden Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) Ende Januar werde man darüber entscheiden. Ausschlaggebend für die im vergangenen Herbst verhängte Stallpflicht für freilaufendes Geflügel, so Professor Thomas Mettenleiter vom FLI, sei die Route der Zugvögel gewesen. So habe eine potenzielle Gefahr für hiesiges Geflügel darin bestanden, dass im Herbst Zugvögel aus Russland in großen Scharen hierzulande Station machten, die aus eben jenen Gebieten kamen, in denen der Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden war. Für das Frühjahr rechne man zwar damit, dass ein Großteil der aus Nordafrika nach Europa zurückkehrenden Zugvögel über das südliche Europa fliegen werde. Für bedenkenswert hält Mettenleiter aber, dass etwa ein Viertel der Vögel die westliche Türkei sowie den Bosperus überquerten und es mit der Türkei einen intensiven Austausch gebe. Dies belegten auch Stichproben von aus der Türkei illegal nach Deutschland importiertem Geflügel. Nach den Worten eines Regierungssprechers sei im vergangenen Monat in 600 Fällen Geflügelfleisch auf dem Frankfurter Flughafen aufgegriffen worden, das aus den betroffenen Gebieten stammte.

Zur Bekämpfung des Virus weltweit kündigte die Bundesregierung einen Anteil von 26 Millionen Euro für die Bundesrepublik auf der Geberkonferenz in Peking an, den EU-Beitrag bezifferte sie mit 100 Millionen Euro.

Auf Nachfrage der Abgeordneten von Ernährungs- und Gesundheitsausschuss zur Bevorratung mit Impfstoff, erklärte Professor Johannes Löwer vom Paul-Ehrlich-Insituts (PEI): „Noch handelt es sich um eine Taube auf dem Dach, die wir nicht in der Hand halten“. Der Präsident des PEI und der Präsident des Robert Koch Instituts (RKI), Professor Reinhard Kurth, waren ebenfalls zum Expertengespräch mit den Ausschüssen geladen. Derzeit bearbeite man den Antrag eines Impfstoff-Herstellers, die Lizenz für einen zweiten zur Herstellung des Impfstoffes sei bereits vergeben. Den Zeitraum bis ausreichend Impfstoff für die Bevölkerung hierzulande zur Verfügung steht, schätzt Löwer auf rund zehn Wochen. Da aber zweimal geimpft werden müsse, um einen wirksamen Schutz beim Menschen zu bekommen, geht Löwer von einem Zeitraum von fünf Monaten aus, bis die Bevölkerung „durchgeimpft“ sei. Schwierigkeiten bereite in erster Linie die genetische Zusammensetzung des Virus. Die Impfstoff-Produktion könne erst dann anlaufen, wenn das Vogelgrippe-Virus vom Typ H5N1 zu einem für Menschen gefährlichen Virus mutiert ist und man seine genetische Zusammensetzung kenne. Nach den Worten von Professor Kurth könnten deshalb auch andere Erreger als das Influenza-Virus H5N1 eine Pandemie auslösen. Kritisch äußerte sich Kurth, der Bund und Länder bei der Entwicklung eines Influenza-Pandemie-Planes berät, über die Informationslage. So habe er wenig Einblick, wie dieser Plan in den Bundesländern umgesetzt werde. Kurth mahnte, der Erreger lasse nicht so viel Zeit, bis Deutschland seine Föderalismusprobleme geklärt habe.

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