Bielefeld: Behörden spüren nicht gemeldete Hobby-Geflügelhaltungen auf
Bielefeld (aho) – Trotz wiederholter Hinweise auf die Meldepflicht für Geflügelhaltungen werden in Bielefeld immer wieder bisher unbekannte Haltungen ermittelt. „Wir glaubten, dass die Meldepflicht nur für bäuerliche Geflügelhaltungen gilt“, ist dann eine oft vorgebrachte Entschuldigung für die unterbliebene Meldung. Das Veterinäramt der Stadt Bielefeld weist daher erneut darauf hin, dass sämtliche Geflügelhaltungen, seien sie auch noch so klein, zu melden sind. Auch die Tierhaltungen in Hausgärten oder Kleingartenanlagen unterliegen der Meldepflicht. Gerade in Kleingartenkolonien wurden wiederholt nicht gemeldete Geflügelhaltungen festgestellt. Meldevordrucke sind im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt oder bei praktizierenden Tierärzten erhältlich und auf den städtischen Internetseiten abrufbar.
Für türkisch oder russisch sprechende Geflügelhalter, die gerade in Kleingartenkolonien nicht selten Tiere halten, werden Hinweise in der jeweiligen Landessprache verteilt. Zukünftig werden auch die Stadtwache und Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes die Einhaltung der Meldepflichten kontrollieren und so mithelfen, dass Schwachstellen und Lücken in der Geflügelpestvorbeugung frühzeitig erkannt werden können.
Zur Mitwirkung bei der Seuchenvorbeugung sind aber alle Bürger aufgerufen. Hinweise zu auffälligen Geflügelhaltungen und erkennbar kranken oder verendeten Vögeln sind nicht nur für die frühe Krankheitsfeststellung wichtige Informationen. Zukünftige zusätzliche Bekämpfungsmaßnahmen wie Stallpflichten oder besondere Hygienemaßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn die Halter „erreichbar“ und Haltungen im Veterinäramt registriert sind.
Aktuell hat die Prävention einer Einschleppung durch den Personen- und Warenverkehr höchste Priorität. Dazu werden die Fahrer von LKW mit Waren aus Ländern, die von Geflügelpest betroffen sind oder Busreisende aus diesen Ländern während der Fahrt kontrolliert. Der überwiegende Teil der Reisenden hat sich offensichtlich auf die Tierseuchenlage eingestellt und verzichtet überwiegend auf die Mitnahme von Geflügelprodukten. Bisher wurden nur in einem Fall Eier und Lebensmittel aus der Türkei sichergestellt.
Bis zur Rückkehr der Zugvögel im März sollten Geflügelhalter von „frei laufenden“ Tieren die Zeit nutzen und Vorbereitungen auf eine sehr wahrscheinlich angeordnete Stallpflicht ergreifen, informieren Ordnungs – und Veterinäramt der Stadt Bielefeld.