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Bayern: Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen wegen Vogelgrippe

München (aho) – Angesichts der sich in der Türkei, aber auch in Rumänien und der Ukraine weiter nach Westen ausbreitenden Geflügelpest werden die seit Oktober 2005 ergriffenen Vorsorgemaßnahmen nochmals intensiviert. Bayern startet hierzu eine Informationsoffensive für türkische Mitbürger; darüber hinaus fordert Bayerns Verbraucherminister Werner Schnappauf vom Bund die raschest mögliche Erstellung einer neuen Risikoanalyse zur Abschätzung einer erneuten Stallpflicht. Schnappauf: „Bis Ende Januar sollte eine erste Risikoeinschätzung vorliegen, ob durch die aus den afrikanischen Winterquartieren zurückkehrenden Zugvögel eine Einschleppung der Tierseuche zu befürchten ist. Da Bayern als südlichstes deutsches Bundesland vom Vogelzug zuerst erreicht wird, ist Eile geboten. Denn die Zugvögel kommen angesichts der Klimaerwärmung immer eher aus den Winterquartieren und die Geflügelhalter sollen genügend Vorlaufzeit für eine eventuelle neue Stallpflicht erhalten.“ Um sich ein Bild zu machen, hat Schnappauf eine eigene Arbeitsgruppe aus Experten der Vogelschutzwarte Garmisch-Partenkirchen und des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingesetzt, die von den ehrenamtlichen Vogelschutzexperten unterstützt werden.

Das größte Risiko geht nach Einschätzung der Experten von illegalen Geflügel-Importen aus. Schnappauf hat daher veranlasst, die in Bayern lebenden türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger noch früher vor Reiseantritt über die Gefahren zu informieren. „Während bisher mehrsprachige Informations-Flugblätter am Flughafen, im Bus oder im Zugabteil erhältlich waren, werden diese in Kürze auch in türkischen Einrichtungen wie Teehäusern, Sportvereinen und Moscheen aufliegen“, so der Minister. Damit soll schon bei der Reiseplanung Vorsorge getroffen werden können, um Ansteckungs- und Weiterverbreitungsrisiken zu minimieren.

Die bereits seit Mitte Oktober letzten Jahres praktizierten strengen Einfuhrkontrollen an den bayerischen Flughäfen bleiben unvermindert aufrecht erhalten. Reisende, die gegen das Einfuhrverbot aus von der Vogelgrippe betroffenen Ländern verstoßen, müssen nach den Worten Schnappaufs mit mindestens 100 Euro Geldbuße rechnen. Bei den am Flughafen verschärften Kontrollen des Reiseverkehrs wurden bisher über 2,5 Tonnen Lebensmittel tierischen Ursprung beschlagnahmt. Darüber hinaus sind auch schon seit Oktober zwölf mobile Kontrollgruppen der Zollverwaltung im Einsatz, die verstärkt Reisebusse aus der Türkei, Rumänien, Russland und der Ukraine kontrollieren. Das Einfuhrverbot umfasst Geflügel und andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen aus asiatischen Ländern (China einschließlich Hongkong, Indonesien, Kroatien, Kambodscha, Kasachstan, Laos, Malaysia, Nordkorea, Pakistan, Russland, Thailand, Vietnam), der Türkei und Rumänien.

Schnappauf wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Infektionen des Menschen mit Vogelgrippeviren selten sind. Eine Gefahr der Ansteckung besteht nur bei sehr nahem Kontakt zu kranken Tieren; eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht bestätigt. Der Erreger wird vor allem durch Kot und Sekrete übertragen. Der Verzehr von ausreichend erhitztem bzw. gekochtem Geflügelfleisch oder -produkten ist unbedenklich.

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