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Österreichische Geflügelwirtschaft verteidigt Verlängerung der Stallpflicht

Wien (AIZ) – „Österreich hat die Geflügelpest im Land. Das muss uns klar sein. Heute wurde in Wien der 50. Schwan mit einer H5N1-Infektion bestätigt. Es ist uns dank der konsequenten Vorsorgemaßnahmen des Gesundheitsministeriums und der verantwortungsvollen Haltung der Geflügelbetriebe bisher gelungen, eine Einschleppung der Geflügelpest in die heimischen Nutzgeflügelbestände zu verhindern“, stellen die Obmänner Franz Schrall, Zentrale Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG), und Heimo Laßnig von der Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) in einer gemeinsamen Aussendung fest. Die heute von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat verordnete Verlängerung der Stallpflicht bis zum 12.05. wird als „richtiger erster Schritt des weiteren Maßnahmen-Programms“ von beiden Organisationen begrüßt.

Auf Grund des Auftretens von H5N1-Fällen bei Wildvögeln sei es notwendig, dass seitens der Veterinärbehörden alle Maßnahmen ergriffen werden, die ein Übergreifen des Geflügelpestvirus auf Wirtschaftsgeflügel verhindern. Es wäre unverantwortlich, wenn Ausbrüche in Geflügelherden in Kauf genommen und in der Folge enormes Tierleid sowie Schäden riskiert würden, warnen Schrall und Laßnig.

Freilandhennen haben mit Stallpflicht kein Problem

„Bei der Diskussion über die Stallpflicht wird immer wieder die falsche Behauptung verbreitet, dass die Hennen darunter leiden würden. Wenn dies so wäre, dann wäre die Bodenhaltung Tierquälerei. Die Freilandhennen (amtlich registrierte 862.000 Hennen), die wegen der Stallpflicht nicht in den Auslauf dürfen, haben exakt den gleichen Stall zur Verfügung, wie die 1,23 Mio. registrierten Hühner, die täglich Eier aus Bodenhaltung legen“, gibt Schrall zu bedenken.

Der Stall einer Freilandherde sei völlig gleich gebaut wie der Stall einer Bodenhaltungsherde. Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen für die Troglänge, den Scharraum, die Einstreu, die Nester, die Stallfläche, die Sitzstangen, die Lüftung oder das Licht seien für beide Haltungsformen ebenso völlig gleich wie die Vermarktungsnormen für den Stall die gleichen Vorschriften enthalten. Der Unterschied zur Bodenhaltung sei, dass bei der Freilandhaltung die Hühner zusätzlich den Zugang zu einer Weide im Ausmaß von 10 m2 pro Tier haben.

Vermarktung von Freilandeiern gesichert

Die Vermarktung von Freilandeiern ist durch die Verlängerung der Stallpflicht bis 12.05. nicht gefährdet. Österreich hat hier völlig EU-konform entschieden. Gemäß den geltenden Vermarktungsnormen dürfen Geflügelbestände nämlich als Folge einer veterinärbehördlichen Anordnung zum Schutz der vor einer drohenden Infektion im Stall gehalten und deren Produkte in dieser Zeit trotzdem mit der Bezeichnung „Eier aus Freilandhaltung“ beziehungsweise „Geflügel aus Freilandhaltung“ vermarktet werden. „Ich bin mir sicher, dass genau jene Konsumenten, die die Freilandhaltung unterstützen, auch in dieser Phase der Bedrohung unserer Geflügelbestände durch die Geflügelpest dem Freilandei oder dem Freilandhendl treu bleiben“, betont Obmann Schrall.

„Der Geflügelgesundheitsdienst wird den eingeschlagenen Weg der Verbesserung der allgemeinen und speziellen Hygieneaspekte, der sich in den letzten Jahren bei der Salmonellenbekämpfung als erfolgreich erwiesen hat, fortsetzen. Die QGV arbeitet nach dem Prinzip, durch konsequentes Herdenmanagement in den Geflügelbetrieben und einem geregelten Betreuungsverhältnis zwischen Geflügelhalter und Tierarzt, die Gesundheit der Bestände zu verbessern, die Einschleppung von möglichen Krankheiten zu verhindern und damit auch die Notwendigkeit des Antibiotika-Einsatzes zu reduzieren“, unterstreicht Laßnig als Obmann des QGV.

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