Kreis Neuss: Weitere Ergebnisse der Überprüfungen von Tiefkühlhäusern
Neuss (aho/lme) – Im Rahmen der derzeit laufenden Kontrollen von Tiefkühlhäusern ist im Kreis Neuss weitere Lagerware wegen Überschreitens der Mindesthaltbarkeitsdaten vorläufig sichergestellt worden. Dabei handelt es sich zum einen um brasilianisches Rindfleisch, und zwar um Steaks und Filets mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 08/2004 bzw. 01/2005, zum anderen um Lammgulasch und Lammhinterhaxen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 04/2005 bis 06/2005 – insgesamt eine Menge von 36 Tonnen Fleisch.
„Von beiden Partien ist nichts in den Verkehr gelangt“, erklärt Dr. Gerhard Fischer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Kreises Neuss. Wie Dr. Fischer berichtet, haben die jeweiligen Firmen, die das Fleisch eingelagert haben, die Ware bereits auf ihre Verzehr- und Verkaufsfähigkeit untersuchen lassen. Demnach sei das Fleisch verkehrsfähig. „Diese Untersuchungen waren im Rahmen der Eigenkontrollmaßnahmen und der Eigenverantwortung durchgeführt worden“, so Dr. Fischer. Um die vorgelegten Untersuchungsergebnisse amtlich abzusichern, hat nun auch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss Proben entnommen. Mit dem Untersuchungsergebnis rechnet Dr. Fischer Anfang nächster Woche.
In diesem Zusammenhang weist Dr. Fischer noch einmal auf die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums hin: „Der Begriff bezieht sich auf das Ende des Zeitraums, innerhalb dessen das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Der Begriff Mindesthaltbarkeit besagt nicht, dass nach dem angegebenen Datum das Lebensmittel wertgemindert oder nicht zum Verzehr geeignet ist. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt keine Garantie sondern nur eine Information dar. Wer eine Ware nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkaufen will, hat sich im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht durch Untersuchungen zu vergewissern, dass die Ware noch verkehrsfähig ist. Dies bedeutet, dass auch nach Ablauf des Datums eine Ware verkehrsfähig sein kann.“