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Kein Gammelfleisch in Hessen

Wiesbaden (aho/lme) – „Die Lebensmittelüberwachung in Hessen funktioniert. Das Ergebnis: Nach unserer derzeitigen Kenntnis hat sich kein Hinweis auf die Verbringung von so genanntem ‚Gammelfleisch‘ nach Hessen aus Gelsenkirchen oder dem damit im Zusammenhang stehenden Zerlegebetrieb im niedersächsischen Lastrup bestätigt. Natürlich gehen die hessischen Lebensmittelkontrolleure weiterhin jedem Hinweis, etwa aus dem Schnellwarnsystem oder aus Lieferlisten, nach“, sagte Verbraucherschutzminister Wilhelm Dietzel heute in Wiesbaden.

Dietzel betonte weiter, die Landesregierung habe zu jeder Zeit alles in ihrer Macht stehende unternommen, um herauszufinden, ob verdorbenes Fleisch auch nach Hessen geliefert wurde und beispielsweise als erstes Bundesland am 14. Oktober – unmittelbar nach Bekanntwerden der illegalen Machenschaften mit der Umdeklarierung von Schlachtabfällen in Bayern – die Veterinärbehörden angewiesen, alle zugelassenen fleischverarbeitenden Betriebe und darüber hinaus eine Anzahl handwerklicher Metzgereien zu überprüfen. Hierbei wurden keine Verstöße oder Hinweise auf ungesetzliches Handeln festgestellt. „Daneben wurde aktuell noch einmal neben den ohnehin regelmäßig stattfindenden Routinekontrollen eine separate Kontrolle der Kühlhäuser angeordnet. Auch hier steht das Ergebnis fest: Keine Hinweise auf die Einlagerung von nicht verkehrsfähigem Fleisch!“

Zum derzeitigen Ergebnis der Kontrollen im Zusammenhang mit dem jüngsten Fleischskandal erläuterte der Minister, dass nach aktuellem Kenntnisstand insgesamt drei Lieferungen aus Gelsenkirchen nach Hessen in den vergangenen 15 Monaten geliefert worden seien. Eine Lieferung vom September 2004 erfolgte an einen nordhessischen Abnehmer, der nicht mehr existiert. Es konnten daher weder Geschäftsunterlagen noch Ware aufgefunden werden. Eine weitere Lieferung vom Januar 2005 erfolgte an eine südhessische Fleischhandelsfirma, die die Ware direkt nach Baden-Württemberg lieferte, ohne dass die Ware in Hessen ausgeliefert wurde. Eine dritte Lieferung vom November 2005 erfolgte von Gelsenkirchen über Dänemark nach Hessen, wo sie über ein Telefongeschäft schließlich an einen hessischen Abnehmer geliefert wurde. Dietzel: „Die Lieferung ist von der zuständigen Veterinärbehörde vollständig aufgefunden und beschlagnahmt worden. Es wurden Proben entnommen, die derzeit beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor im Hinblick auf ihre Verkehrsfähigkeit bzw. eventuelle Verderbnis untersucht werden. Die sensorische Untersuchung der Proben ergab keinen Hinweis auf Abweichungen, das heißt Aussehen, Geruch und Konsistenz waren nach Auftauen der Proben nicht zu beanstanden. Die mikrobiologischen Ergebnisse liegen in der nächsten Woche vor.“

Der Verbraucherschutzminister erläuterte weiter, dass ein Betrieb in Lastrup nach Auskunft des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums am 01.11.2005 geschlossen wurde. Nach der ermittelten Kundenliste waren sechs hessische Betriebe beliefert worden. In keinem Fall konnte jedoch in Hessen Ware der entsprechenden Lieferungen vorgefunden werden. Diese Lieferungen lagen jedoch ein Jahr und länger zurück. Einige Betriebe hatten bereits Teile der Lieferungen wegen Qualitätsmängeln zurückgehen lassen. „Von den Qualitätsmängeln wurden die Behörden nicht unterrichtet. Wir haben deshalb, im Vorgriff auf die Ankündigung von Bundesminister Seehofer, eine gesetzliche Meldepflicht einzuführen, die – in Hessen in der Verantwortung der Landräte sowie Oberbürgermeister der kreisfreien Städte stehenden – Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz angewiesen, die fleischverarbeitenden Betriebe zu informieren, dass sie Lieferungen, die sie aus Hygienegründen zurückgewiesen haben, dem zuständigen Veterinäramt melden müssen.“

Dietzel sagte, dass gerade auch dieser Skandal gezeigt habe, dass die Lebensmittelüberwachung in Hessen funktioniere, letztlich aber strafbewehrte kriminelle Machenschaften wie das Umdeklarieren von abgelaufenem Fleisch oder das Einspritzen von Wasser, um das Fleischgewicht zu erhöhen, auch mit einer Erhöhung der Kontrollfrequenzen nicht gänzlich auszuschließen sei. „Derartige Vorgänge machen jedoch deutlich, dass eine konsequente und effektive staatliche Überwachung in allen Stufen der Lebensmittelgewinnung auch in Zeiten verpflichtender Eigenkontrollsysteme unverzichtbarer Bestandteil des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes sein muss. Bestehende Schwachstellen im Bereich der Lebensmittelkontrolle in Hessen wurden von der Landesregierung bei der Regierungsübernahme im Jahr 1999 erkannt und die Personalausstattung der Veterinärverwaltung daraufhin verbessert. So wurde die Zahl der Lebensmittelkontrolleure von 110 auf 136 erhöht. Insgesamt haben wir heute im Vergleich zum Jahr 1998, in dem es 207 Stellen in der Lebensmittel- und Veterinärkontrolle gab, 265 Stellen besetzt. Im Rahmen der Kommunalisierung seien die hessischen Landräte und Oberbürgermeister vom Land Hessen mit den nötigen finanziellen Mitteln zur Erledigung dieser Aufgaben ausgestattet worden“, so der Minister und weiter:

„Es ist selbstverständlich so, dass die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben eine risikoorientierte Prioritätensetzung pflegen. In besonderen Situationen oder bei Krisenszenarien, wie bei Lebensmittelskandalen oder Tierseuchenausbrüchen, müssen zunächst die dringlichsten Aufgaben erledigt werden, im Einzelfall auch unter Hintenanstellung anderer Routinekontrollen mit geringerem Gefährdungspotential für die Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Hintergrund:

Die hessischen Lebensmittelüberwachungsbehörden führten 2004 im Rahmen der Überwachung der Betriebe und des Lebensmitteltransportes 68.417 Kontrollen durch (Vorjahr 62.264). Dabei werden Betriebe, die empfindliche Lebensmittel herstellen, wie zum Beispiel Hackfleisch, häufiger kontrolliert als andere.

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