Kreis Borken zieht Zwischenbilanz in Sachen Vogelgrippe
Borken (aho) – Zunächst bis zum 15. Dezember 2005 müssen bekanntlich die Geflügelhalter dafür sorgen, dass ihre Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im Stall bleiben. Auf diese Weise soll in Deutschland das Ansteckungsrisiko für heimisches Geflügel durch Zugvögel minimiert und ein Ausbrechen der Vogelgrippe verhindert werden. Dr. Manfred Ulrich, Veterinärmediziner im Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, zieht nun für seinen Zuständigkeitsbereich eine erste Zwischenbilanz: „Über 100 Geflügelhalter haben wir bisher stichprobenweise überprüft und konnten dabei feststellen, das das Aufstallgebot weitestgehend befolgt wird.“ Lediglich in vier Fällen musste ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Zehn geflügelhaltende Betriebe erhielten unter strengen Auflagen die Genehmigung, von der Stallpflicht abzuweichen. Dort haben die Betriebsinhaber in Absprache mit den Kreisveterinären besondere Schutzvorkehrungen zum Beispiel mit Hilfe von Netzen getroffen, um einen Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Bisher liegen dem Kreis Borken die Ergebnisse von 120 Blutproben vor, die bei Hausgeflügel gezogen wurden, außerdem sechs Probenergebnisse von Wildvögeln. In keinem Fall ergab sich ein Hinweis auf Geflügelpest.