Ergänzung zur Geflügelpest-Schutzverordnung tritt Sonntag in Kraft
Berlin (aho) – Das Agrarministerium in Berlin ergreift weitere Maßnahmen zu Schutz vor der Geflügelpest. Hierzu wird am Samstag eine Änderungsverordnung zur Geflügelpestschutzverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung tritt am Sonntag, 30. Oktober 2005, in Kraft und dient zudem der Umsetzung von Entscheidungen der Europäischen Kommission. Damit gelten ab dem 30. Oktober folgende Ergänzungen zur Geflügelpest-Schutzverordnung: · Bestimmte Vögel (z. B. Enten, Gänse, Möwen, Schnepfen, Seeschwalben, Austernfischer, Alken) dürfen nicht als Lockvögel zur Jagd auf Wildgeflügel benutzt werden. Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige Behörde sind möglich, wenn die Vögel genutzt werden, um Wildgeflügel zum Zwecke der Probengewinnung im Rahmen der bundesweiten Wildvogeluntersuchung („Wildvogelmonitoring“) anzulocken.
· Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, muss sicherstellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind, dass die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden und dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
· Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten (Geflügel = Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen, wenn sichergestellt ist, dass das Geflügel in den 14 Tagen unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung in geschlossenen Ställen gehalten und längstens zwei Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden ist.
· Die zuständige oberste Landesbehörde kann im Einzelfall im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft auf der Grundlage einer Risikobewertung des nationalen Referenzlabors für Geflügelpest am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Impfung der für Geflügelpest empfänglichen Vogelarten in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen genehmigen.