Geflügelpest: Ab Sonntag weitere vorbeugende Maßnahmen
Dresden (aho) – Im Freistaat Sachsen werden ab kommenden Sonntag weitere bundeseinheitliche Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest („Vogelgrippe“) in die einheimischen Bestände getroffen. Hintergrund ist eine erhöhte Risikobewertung durch den Nachweis von Influenza A H5N1 bei Wildvögeln in Kroatien.
Die am 31.10.2005 in Kraft tretende Änderungsverordnung der Bundesregierung dient zudem der Umsetzung von Entscheidungen der Europäischen Kommission.
So sind ab Sonntag in Geflügelhaltungen mit Ausnahmegenehmigungen vom Aufstallgebot Enten und Gänse von anderem Geflügel getrennt zu halten. Außerdem dürfen diese Bestände künftig nur an für Zugvögel nicht zugänglichen Stellen gefüttert und nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden. Futter und Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Zugvögel unzugänglich aufzubewahren.
Des Weiteren gilt ein generelles Verbot von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder ähnlicher Veranstaltungen. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVA) können im Einzelfall Genehmigungen erteilen, sofern das Geflügel im Herkunftsbestand zwei Wochen im Stall gehalten wurde und diese sowie die klinische Gesundheit der Tiere durch eine tierärztliche Bescheinigung belegt werden.
Gleichzeitig wird das Aufstallungsgebot für Geflügel auf empfänglichen Vogelarten in Zoologischen Gärten erweitert. Ebenso wird die Möglichkeit der Genehmigung von Schutzimpfungen für Vögel in Zoos eingeräumt. Auf Grund der aktuellen Risikobewertung wird bundesweit allerdings keine Notwendigkeit für die Durchführung derartiger Impfungen gesehen. Darüber hinaus stehen für die in Zoologischen Gärten gehaltenen Vögel keine zugelassene Impfstoffe in Deutschland zur Verfügung.
Der Einsatz von Lockvögeln (Gänse-, Sumpf- und Strandvögel) zur Jagd auf Wildvögel wird verboten.