Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel entlang des Rheins
Mainz (aho) – Auch wenn das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest (Vogelgrippe) durch den Vogelzug derzeit als gering eingeschätzt wird, wird Rheinland-Pfalz als Vorsorgemaßnahme kurzfristig die so genannte „Aufstallung“ (abgeschirmte Unterbringung von Geflügel) entlang der Vogelrastplätze anordnen. Wie die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad mitteilt, macht Rheinland-Pfalz damit im Rahmen des Ermessens von den nach der EU-Entscheidung möglichen Vorsorgemaßnahmen Gebrauch. Dies hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die heute getagt hat, beschlossen und darüber hinaus, dass überregionale Geflügelmärkte und -schauen nur unter bestimmten Bedingungen stattfinden dürfen. Von der Anordnung betroffen sind die vom Vogelflug berührten Gebiete entlang des Rheines von Bingen bis in die Gegend um Germersheim sowie der Rhein bei Neuwied. Außerdem Gebiete um den Laacher See und die Westerwälder Seenplatte. In diesen Gebieten sind Gänse und Enten getrennt von anderem Geflügel zu halten. Rheinland-Pfalz hat laut Umweltministerium auf den Ausbruch der Geflügelpest in Osteuropa umgehend mit verstärkten Importkontrollen auf dem Flughafen Hahn reagiert und zwar durch Kontrollen der Veterinärbehörden und, bei Bedarf, gemeinsam mit den mobilen Kontrollgruppen des Zolls. Ziel war es, frühzeitig die mögliche Gefahr einer Einschleppung der Tierseuche zu erkennen und eine Ausbreitung zu verhindern. Daneben wurde ein Monitoring-Programm für Wild-Geflügel aufgelegt, um mögliche Gefahren durch Einschleppung der Geflügelpest zu erkennen. Bisher wurden 127 Proben untersucht, alle mit negativem Ergebnis.