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Vogelgrippe: Bund und Länder einigen sich auf risikoorientiertes Aufstallen

Berlin / Bonn / München (aho) – Die Tierseuchenexperten des Bundes und aller Bundesländer haben sich heute in Bonn nach einer Mitteilung des Bundesverbraucherschutzministerium darauf geeinigt, die Gebiete auszuweisen, in denen risikoorientiert die Aufstallung des Geflügel angeordnet werden soll. Damit folgen Bundes- und alle Landesbehörden einer Entscheidung der EU-Kommission vom 14. Oktober 2005, nach der zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten, an Hand eines einheitlichen Risikorasters, solche Gebiete festlegen sollen. Dies betrifft in der Regel Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kaum zu vermeiden ist. Diese regionalisierte Maßnahme ist erforderlich obwohl es einen systematischen Vogelzug aus den Seuchengebieten nach Europa derzeit nicht gibt. Ein Risiko für den Einflug von Einzeltieren und kleinen Gruppen aus Seuchengebieten in Russland, Rumänien und der Türkei ist jedoch nicht auszuschließen. In Fällen, in denen eine Aufstallung nicht möglich ist, ist das Geflügel durch Zäune und Netze abzuschotten.

Der Vertreter Bayerns hatte erläutert, dass nach Ausweisung der Risikogebiete in seinem Bundesland, entschieden worden sei, die Aufstallung für ganz Bayern anzuordnen, da bei der Anwendung eines für notwendig erachteten Radius um die Gebiete fast das ganze Bundesland betroffen sei. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern kündigten an, dass die bereits festgelegten Aufstallungsgebiete im Wesentlichen beibehalten würden, möglicherweise noch geringfügige Anpassungen vorgenommen würden.

Das Bundesverbraucherschutzministerium rechnet damit, dass die Bundesländer diese Maßnahmen im Verlauf dieser Woche umsetzen.

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