Landkreis Waldshut: Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest
Waldshut-Tiengen (aho) – Das Landratsamt des Landkreises Waldshut hat in den Zeitungsausgaben vom 18.10.2005 landkreisweit eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg vom 05.10.2005 bekannt gemacht. Damit gelten ab Mittwoch, den 19.10.2005 für Geflügelhalter folgende Schutzmaßnahmen:
Wer Geflügel (Hühner, Perlhühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Laufvögel (Nandu, Strauß)) hält, muss dies beim Veterinäramt anzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Hobbyhalter und Kleinhalter, d.h. selbst die Haltung nur eines der oben genannten Tiere muss gemeldet werden. Damit soll das Veterinäramt im Seuchenfall einen Überblick über die vorhandenen Geflügelbestände erhalten.
Um ein Übertragungsrisiko der Geflügelpest von bei uns überwinterndem wildlebendem Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse) auf Hausgeflügel zu vermeiden, wurde in der gestern veröffentlichten Allgemeinverfügung verfügt, dass Hausgeflügel nicht mehr im Freien gefüttert werden darf und nicht mehr an Oberflächengewässern (See, Bachläufen) gehalten werden darf, an dem sich auch wildlebende Wassergeflügel aufhalten können. Des weiteren sind die Ausläufe für Hausgeflügel ausbruchsicher einzuzäunen. Sollte sich die Seuchenlage weiter verschärfen, kann eine Stallhaltung für das Hausgeflügel angeordnet werden. Die Geflügelhalter werden in der Allgemeinverfügung darauf hingewiesen, dass sie bereits jetzt im Vorfeld entsprechend Sorge dafür tragen müssen, dass eine Aufstallung jederzeit möglich ist.
Halter von großen Beständen, die über 100 Geflügel im Auslauf oder in Freilandhaltung halten, müssen im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember Blutuntersuchungen auf Geflügelpest durchführen lassen. Pro Hühnerbestand sind 10 Blutproben erforderlich. Diese können bei der Schlachtung oder Tötung vom Haustierarzt, Geflügelgesundheitsdienst oder Veterinäramt entnommen werden und sind für die Geflügelhalter kostenfrei. Derzeit sind dem Landratsamt ca. 650 Geflügelhalter bekannt. Davon sind 12 Auslauf- bzw. Freilandhaltungen mit über 100 Tieren. Nur für Auslauf- bzw. Freilandhaltungen mit über 100 Tieren gilt derzeit die Untersuchungspflicht.
Das Landratsamt – Veterinäramt und Gesundheitsamt – wird die jeweils erforderlichen Maßnahmen unverzüglich treffen.