Aktuelle Schutzmaßnahmen des Landes Hessen vor der Vogelgrippe
Wiesbaden (aho) – „Nachdem das Vogelgrippevirus in der Türkei und in Rumänien nachgewiesen worden ist, hat Hessen seine Maßnahmen zum Schutz vor der Tierseuche ausgeweitet, insbesondere die Kontrollen am Frankfurter Flughafen. Darüber hinaus hat Hessen alles für ein risikodefiniertes, regionales Aufstallungsgebot von Geflügel vorbereitet“, sagte Verbraucherschutzstaatssekretär Karl-Winfried Seif heute in Wiesbaden. Hessen werde aber die gemeinsame Konferenz der Tierseuchenexperten aller Länder und des Bundes am Dienstag abwarten, bevor eine hessische Anordnung in Kraft trete.
„Wir plädieren unbedingt für ein bundesweit einheitliches Vorgehen“, betonte Seif. Es müsse darum gehen, die Gefahr für die Geflügelhaltungen so gering wie möglich zu halten, ohne in Panik zu verfallen. Vor allem müssten diese Entscheidungen risikoorientiert und frei von ideologischen Hintergründen getroffen werden.
„Sollte es am Dienstag kein gemeinsames Ergebnis geben“, so Staatssekretär Seif, „wird Hessen unverzüglich in den definierten Risikogebieten ein Aufstallungsgebot anordnen. In Hessen liegen Zugvögel-Risikogebiete vor allem in Südhessen, in geringerem Umfang in Mittel- und Nordhessen.“ Das Aufstallungsgebot in den Risikogebieten wird durch ein hessenweites Verbot der Fütterung und Tränkung im Außenbereich ergänzt. Darüber hinaus muss in ganz Hessen die Auslauffläche eingezäunt und sichergestellt werden, dass die Tiere keinen Zugang zu einem Gewässer haben, erläuterte Seif.
Außerdem soll ein hessenweites Verbot von Geflügelausstellungen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen erlassen werden, da Experten hier vor allem eine Gefahr durch illegal eingeführte Vögel sehen. Ausnahmen kann es für auf Kreisebene beschränkte Veranstaltungen geben. Auch für Tauben gebe es derzeit keine Beschränkungen, da von Tauben nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keine akute Übertragungsgefahr ausgehe.
Der Staatssekretär wies darauf hin, dass Hessen zum Schutz vor der Vogelgrippe bereits die Meldepflicht von Geflügelhaltern bei ersten Verdachtshinweisen verschärft habe und verstärkte Stichprobenkontrollen im Reiseverkehr am Frankfurter Flughafen und durch mobile Kontrollgruppen an Bahnhöfen und internationalen Busbahnhöfen von Reisenden aus Risikogebieten gemeinsam mit den Zollbehörden und der Polizei durchführe. Dafür sei das Kontrollpersonal an der Tierärztlichen Kontrollstelle beim Flughafen Frankfurt deutlich verstärkt worden.
Zum Schutz vor der Vogelgrippe wurden außerdem Hausgeflügelbestände mit Freilandhaltung verpflichtet, die Bestände durch Blutprobenentnahmen auf das Vorhandensein von Antikörpern zu untersuchen, betonte Seif und weiter: „Zu unserem Frühwarnsystem gehört auch das Wildvogelmonitoring in ausgewiesenen Regionen in Hessen, wo mehr als 600 Proben durch Jäger und Ornithologen in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte Frankfurt und dem Hessischen Landeslabor durchgeführt und beprobt werden.“ Hinzu komme ein passives Wildvogelscreening durch Untersuchung tot aufgefundener Wildvögel durch Naturschutzverbände, Berufsfischer und die Jägerschaft.
Seif hob auch die Vereinbarung des Landes Hessen vom August diesen Jahres mit dem Hessischen Geflügelwirtschaftsverband über eine enge Zusammenarbeit im Falle einer Tierseuche hervor und die Begehung aller Großanlagen in Hessen hinsichtlich der Bewertung von Maßnahmen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung durch Mitarbeiter der Tierseuchen Task Force Hessen.