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Alleingang: Freilandverbot für bayrisches Geflügel ab Mittwoch

München (aho) – Das Freilandverbot für Geflügel in Bayern zum Schutz vor der Vogelgrippe tritt bereits an diesem Mittwoch in Kraft. Unabhängig davon, wie die Entscheidung der anderen Bundesländer ausfalle, werde Bayern die Stallpflicht bereits jetzt anordnen, sagte der Sprecher des Umweltministeriums, Roland Eichhorn, am Montag in München. Ursprünglich sollte die Regelung erst einige Tage nach einer Konferenz der Tierseuchenexperten am Dienstag in Kraft treten. Auch eine Umsetzung des von Brüssel und Berlin empfohlenen risikoorientierten Aufstallungsgebots führe in Bayern zu einer landesweiten Stallpflicht. In Bayern gäbe es 16 große Rastplätze der Zugvögel. Bei Zugrundelegung von 25- bzw. 50 km-Radien ergäbe sich ein nahezu landesweites Infektionsrisiko durch Wildvögel.

Geflügelhalter in Bayern, die ihre freilaufenden Tiere noch nicht in dieser Woche in Käfige sperren können, müssen zunächst keine Strafe befürchten. Dann werden die Geflügelhalter noch einige Tage Zeit bekommen, die Voraussetzungen für die Stallpflicht zu erfüllen. „Sie sollen zumindest noch in den Baumarkt fahren können um einen Stall zu zimmern“, sagte Eichhorn. In den ersten Tagen werden die Kontrolleure den Tierhaltern deshalb zunächst beratend zur Seite stehen, sagte der Sprecher. Aber die Lösung kann auch noch einfacher sein. „Aus einigen Tieren wird sicher ein schöner November-Braten.“

Durch die Stallpflicht soll der Kontakt zu möglicherweise infizierten Zugvögeln aus den Risikogebieten verhindert werden. Besonders Wildgänse halten bei ihrem Flug vom Norden in den Süden nach geeigneten Rastmöglichkeiten Ausschau. Gut gefüllte Futterstellen der heimischen Freilandtiere verleiten sie zu einem Zwischenstopp. „Die Wildgänse sind ganz schön schlau“, sagt Schnappauf-Sprecher Roland Eichhorn. Um den Kontakt zu heimischem Geflügel zu verhindern, müsse es aber nicht gleich ein Stall sein. „Ein Zelt reicht notfalls auch.“ Das Verbot soll bis zum 15. Dezember gelten. Bis dahin seien die Zugvögel durchgeflogen. Das Verbot gilt für sämtliches essbares Geflügel wie Hühner, Enten, Gänse, Truthähne oder Rebhühner. Sporttauben oder Kanarienvögel seien ausgenommen. Eine Neubewertung der Zugvogelwanderung sei im Frühjahr erforderlich, weil während des Winters in Afrika die Zugvögel aus Asien auf die skandinavischen Zugvögel träfen und es so zu einem Virenaustausch kommen könnte. Bereits ab heute sind in Bayern sämtliche Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen verboten, um größere Tieransammlungen und damit ein erhöhtes Infektionsrisiko zu verhindern.

Verbraucherschutzbelange sind auf Grund des kurzen Zeitraums der Stallpflicht nicht berührt: Freilandeier dürfen deshalb weiterhin als solche verkauft werden, auch wenn sich die ansonsten freilaufenden Hühner vorübergehend im Stall befinden.

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