Bayern: Empfängerbetriebe der falsch deklarierten Fleisch-Rohware identifiziert
München (aho/lme) – Die Empfängerbetriebe der falsch deklarierten Fleisch-Rohware sind identifiziert. Nach dem jetzigen Stand waren insgesamt bis zu 2600 Tonnen falsch deklarierte Schweineschwarten und Geflügelkarkassen zur Weiterverarbeitung nach Italien, Ungarn und Frankreich geliefert worden – innerhalb Deutschlands gingen Lieferungen an Betriebe in Rheinlandpfalz, Niedersachsen, Thüringen und Bayern. Der Bund und die Länder sind entsprechend informiert worden, mit dem Ziel eine Rückholaktion durchzuführen, teilte das Bayerische Verbraucherschutzministerium heute in München mit.
Demnach besteht nach Einschätzung der Experten keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher. Gleichwohl strebt Bayern eine Rückrufaktion an, nachdem Schlachtabfälle, die nur noch als Tierfutter verarbeitet hätten werden dürfen, in die Lebensmittelverarbeitung gelangt sind. In Bayern haben ein oberfränkischer Betrieb und eine Firma in Niederbayern falsch deklariertes Material zur Weiterverarbeitung geliefert bekommen. Dort sind momentan die Behörden vor Ort und überprüfen, ob noch Ware vorhanden ist und wohin die dort verarbeitete Ware geliefert wurde. „Der Weg der Lebensmittel wird damit lückenlos nachverfolgt,“ so Verbraucherschutzminister Schnappauf gegenüber der Presse. Auch wenn derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, in wieweit diese Materialien im Markt verarbeitet sind, sollen alle Anstrengungen unternommen werden, um diese Produkte aus den Regalen zu nehmen: Auch wenn keine gesundheitliche Gefährdung besteht, ist es nicht akzeptabel, dass ekelerregendes Material in die Lebensmittelproduktion gelangt ist.
Die Verdachtsmomente konzentrieren sich auf die Filiale im niederbayerischen Deggendorf. Die bisherigen Untersuchungen haben im Hauptsitz in Illertissen keine Verstöße gegen das Fleischhygiene und Lebensmittelrecht ergeben. Deshalb ist die vorübergehende Betriebssperre des Betriebes in Illertissen heute wieder aufgehoben worden. Der laufende Betrieb unterliegt weiterhin strenger Überwachung durch die Veterinärbehörden. „Auch wenn die Veterinärbehörde bei der Razzia nichts herausfinden konnte, werden wir den Betrieb weiter im Auge behalten. Bis auf weiteres behalten wir uns tägliche Kontrollen vor“, so der Minister.
Zusatzinformation
Kategorie 3 (K 3)- Schlachtabfälle sind nach EU-Verordnung Abfälle, wie Schlachtkörperteile, Geflügelreste, Schweineschwarten und Knochen, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Sie dürfen nur zu Hunde- oder Katzenfutter, Knochenmehl-Dünger oder zu Biogas weiterverarbeitet werden.