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Kreis Soest: Fütterungsverbot für Geflügel im Freien

Soest (aho) – Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium ergreift zusätzlich zur bereits existierenden Bundesverordnung mit einer eigenen Verordnung Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest. Diese tritt am Donnerstag, 15. September, in Kraft. „Ab diesem Termin gilt auch für alle Besitzer von Freiland-Geflügel im Kreis Soest ein Fütterungsverbot im Freien“, weist Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung Soest, auf eine für die Region relevante Bestimmung hin.

Damit dürften die Tiere bis auf weiteres nur noch im Stall fressen. Denn Futterstellen im Freien seien auch für Wildvögel als mögliche Überträger der Geflügelpest sehr attraktiv und es komme damit zu einem direkten Kontakt mit dem Hausgeflügel.

Ausdrücklich weist der Veterinärdienst des Kreises darauf hin, dass das Aufstallungsgebot der NRW-Verordnung, also die Verpflichtung Geflügel vom 15. September bis zum 30. November in Ställen und Volieren oder geschützt unter vogelsicheren Netzen zu halten, für den Kreis Soest nicht gelte. Dr. Hopp: „Das Land hat diese Bestimmung auf typische Rastplätze für Wasservögel am Unteren Niederrhein und in der Gemeinde Petershagen im Kreis Minden-Lübbecke beschränkt.“

Die zurzeit geltende Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums gehe aber darüber hinaus, betont Dr. Hopp. Danach seien zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Dezember Halter von mehr als 100 Stück Geflügel verpflichtet, die Tiere entweder im Stall zu halten oder sie untersuchen zu lassen.

Wichtig sei es auf jeden Fall, dass alle Halter von Geflügel im Kreis Soest ihre Tierhaltung dem Veterinärdienst der Kreisverwaltung Soest anzeigen. „Das ist entscheidend, um im Ernstfall schnell reagieren zu können“, erläutert Dr. Hopp. Er appelliert darüber hinaus, eine Anmeldung bei der Tierseuchenkasse vorzunehmen, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Seuchenausbruchs zu wappnen. Natürlich müssten Geflügelhalter auch die Hygienebestimmungen und die Verpflichtung zu regelmäßigen Gesundheitskontrollen in ihren Betrieben genau beachten.

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