Landkreis Harburg: Tollwut bei Fledermaus festgestellt
Winsen (aho) – Im Landkreis Harburg ist am Freitag, 2. September, die Tollwut bei einer Fledermaus festgestellt worden. Das Veterinäramt des Landkreises gibt dazu folgende Informationen: Die Tollwut bei der Fledermaus steht nicht in Zusammenhang mit der Tollwut bei Füchsen. Eine Impfung gegen die Tollwut ist bei einer Verletzung durch die Fledermaus zwingend erforderlich. Tollwut wird durch Biss oder infizierten Speichel bei Hautverletzungen übertragen.
Beim Fund einer offensichtlich verletzten oder kranken Fledermaus darf diese keinesfalls mit bloßen Händen angefasst werden. Auch sollte man nicht versuchen, ein solches Tier zu fangen. Stattdessen sollte man sich an Fledermaus-Fachleute wenden. Fledermäuse sind heute stark bedroht und stehen unter besonderem Naturschutz. Von gesunden Fledermäusen, die sich in Gebäuden aufhalten oder in der Dämmerung bei der Beutejagd beobachtet werden, geht gewöhnlich keinerlei Gefahr aus. Grundsätzlich sollten möglichst keine kranken Haus- oder Wildtiere ohne Handschutz angefasst werden, um eine Übertragung von Krankheiten auszuschließen.