Gericht: ZDF darf rechtswidrig beschafftes Filmmaterial von Tierschützern nicht ausstrahlen
Frankfurt (aho) – Der 7. Zivilsenat (Pressesenat) des Oberlandesgerichts Hamburg hat am 23. August 2005 die Berufung des ZDF gegen die von einem Pelztierfarmer vor der 24. Zivilkammer (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg im Dezember 2004 erwirkte einstweilige Verfügung zurückgewiesen und das gerichtliche Verbot der Ausstrahlung des Filmmaterials damit für den einstweiligen Rechtsschutz rechtskräftig bestätigt. Darauf verweist das Deutsche Pelzinstitut (DPI) in einer Pressemitteilung.
Der Farmer hatte dem Fernsehsender im Eilverfahren die Ausstrahlung von Filmmaterial im ZDF-Magazin „Frontal21“ verbieten lassen. In dem Beitrag wurde der Bezug zu seiner Farm hergestellt, obwohl das Material teilweise auf anderen unbekannten Farmen aufgenommen worden war. Die Bilder, die laut DPI im übrigen lediglich eine den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Haltung von Pelztieren dokumentierten, stammten von Tierschützern/Informanten, die rechtswidrig in die Farm eingedrungen waren, um dort heimlich zu filmen.