EU will neue Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Zuchtfischen
Brüssel (aho) – Die Kommission hat neue EU?Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Zuchtfischen und Schalentieren (Mollusken) sowie zur Bekämpfung bestimmter Krankheiten im Aquakultursektor vorgeschlagen. Mit diesem Vorschlag sollen die geltenden Rechtsvorschriften vereinfacht und aktualisiert werden, damit der allgemeine Gesundheitszustand der Aquakulturen in Europa verbessert wird. Ferner soll der sichere Handel mit Tieren und Erzeugnissen aus der Aquakultur erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit dieses wichtigen EU?Sektors gesteigert werden. Ein Schlüsselaspekt des Vorschlags ist die Verlagerung des Schwerpunkts hin zur Vorbeugung auf jeder einzelnen Stufe der Produktionskette, anstatt erst im Krankheitsfalle einzugreifen. Markos Kyprianou, EU?Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, sagte hierzu: „Die Tiergesundheit ist für den europäischen Aquakultursektor, der jährlich mehrere Millionen Euro erwirtschaftet, von grundlegender Bedeutung. Seuchenausbrüche untergraben das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Unbedenklichkeit von Zuchtfischen und Schalentieren. Zudem können sie den Tierbestand in den betroffenen Betrieben völlig vernichten. Vorbeugung ist die beste Medizin – und dies ist auch der Leitgedanke unserer Vorschriften.“
Die Aquakultur ist ein wichtiger Wirtschaftszweig der EU, mit einem Produktionswert von ca. 2 580 Millionen Euro. Der Richtlinienvorschlag ist die Reaktion auf die notwendige Aktualisierung der geltenden Gesundheitsvorschriften für Wassertiere, angesichts der Entwicklungen im Aquakultursektor sowie der internationalen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse. Ein vorrangiges Ziel des Vorschlags ist die Verhütung von Seuchen durch eine verbesserte Überwachung der gesamten Produktionskette. Mit diesem Ansatz will man wirtschaftlichen Verlusten vorgreifen, die durch Krankheiten und Handelsbeschränkungen entstehen. Ferner sind Maßnahmen vorgesehen, um seuchenfreie Betriebe vor Krankheitserregern zu schützen und die Einschleppung exotischer Krankheiten in die EU zu verhindern.
Dabei besteht insofern Spielraum, als lokale oder regionale Ansätze zur Seuchenprävention und ?eindämmung gewählt werden können, wobei die Mitgliedstaaten für die ordnungsgemäße Umsetzung und Überwachung verantwortlich sind. Entsprechend der vorgeschlagenen Richtlinie erstellen die nationalen Behörden Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme sowie Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten. Für den Fall, dass obligatorische Maßnahmen zur Tilgung exotischer Krankheiten (z. B. Tötung der Tiere) geboten sind oder dass die Mitgliedstaaten Programme zur Tilgung nicht exotischer Krankheiten durchführen, sieht die Richtlinie eine Entschädigung durch den Europäischen Fischereifonds vor.
Ein zentrales Anliegen dieses Vorschlags ist die Vereinfachung und Modernisierung der aktuellen Vorschriften und Verfahren für den gesundheitlichen Schutz von Wassertieren. Der Richtlinienvorschlag passt die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren und Erzeugnissen aus der Aquakultur an die Normen des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) an. So soll zum einen der innergemeinschaftliche Handel intensiviert und zum anderen der Handel zwischen der EU und Drittstaaten durch harmonisierte, präzise Vorschriften zur Aquakultur vereinfacht werden.
Die Ausarbeitung dieses Vorschlags erfolgte vor dem Hintergrund ausführlicher Diskussionen zwischen der Kommission und den betroffenen Akteuren sowie einer umfassenden Folgenbewertung der Richtlinie.