Dringende Mahnung: Tierhaltungen müssen angezeigt werden
Merseburg (aho) – Während des Ornithosegeschehens vor einigen Wochen in Sachsen-Anhalt wurde bei zahlreichen Kontrollen festgestellt, dass viele Geflügelhalter nicht beim Veterinäramt registriert und damit nicht bei der Tierseuchenkasse angemeldet waren.
Der Landkreis Merseburg – Querfurt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Viehverkehrs-Verordnung das Halten von Einhufern, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, sonstigen Klauentieren (zum Beispiel Damwild, Wildschweine), Kameliden (Kamele, Lamas, Alpakas), Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln bei der Behörde anzuzeigen ist. Änderungen in der Tierhaltung sind unverzüglich zu melden. Das Halten von Pensionsvieh ist ebenfalls anzeigepflichtig.