MV: Vogelgrippekosten werden Landkreisen und kreisfreien Städten erstattet
Schwerin (aho) – Durch die Bekämpfung der Vogelgrippe sind den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg – Vorpommern zusätzliche Kosten entstanden. Insbesondere bei den Sachkosten ist abzusehen, dass sie diese durch eigene Haushaltsmittel nicht decken können, auch wenn sie diese auf Grund der Zuständigkeiten leisten müssten.
Die Landesregierung von Mecklenburg – Vorpommern hat sich heute darauf geeinigt, dass für die Ausgaben der Kommunen – sofern es sich um nachweisbare Sachkosten oder Kosten für Fremdfirmen handelt – eine Kostenerstattung zu 50 % über die Sonderbedarfszuweisung erfolgen soll.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) unterstreicht, dass diese Entscheidung sich einreiht in eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen durch Bund und Land. Seitens der Landesregierung habe das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei die Landkreise und kreisfreien Städte durch die Bereitstellung von Spezialtechnik der Katastrophenbekämpfung unterstützt. Das Innenministerium setzte Polizei und Katastrophenschutz ein. Das Wirtschaftsministerium stellte Personal und Technik der Straßenmeistereien zur Verfügung. Um arbeitsmarktpolitische Probleme abzumildern, stellte das Arbeitsministerium 760 000 Euro zur Verfügung. Die Landesregierung verzichtet auf die, vom Land übernommenen, Sachkosten und auf die Untersuchungskosten für das LALFF.
Auch seitens des Bundes ist Unterstützung gewährt worden. Der Einsatz der Bundeswehr erfolgte kostenfrei.
Zu erwähnen sei ferner, dass die Landesregierung 1Million Euro im Rahmen der Marketingkampagne „MV tut gut“ bereitgestellt hat, um den Imageschaden durch offensiver Informations- und Werbemaßnahmen wieder auszugleichen.
Minister Backhaus weist darauf hin, dass die heute festgelegte Kostenübernahme des Landes eine freiwillige Leistung darstellt. Der Landkreis Rügen beispielsweise wird dadurch um eine Schuldenlast von 500.000 Euro. erleichtert.